Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Zahlscheingebühren vor: Nach vier erstinstanzlichen Urteilen – zuletzt vor wenigen Tagen gegen eine Versicherung – hat nun erstmals ein Berufungsgericht entschieden, so der VKI.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat konkret der Verbandsklage des VKI gegen T-Mobile stattgegeben.
Demnach dürfen Unternehmen Kunden, die mit Zahlschein zahlen, kein zusätzliches Entgelt verrechnen. Grundlage dafür ist das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das mit 1.11.2009 in Kraft getreten ist.
T-Mobile verrechnet das umstrittene Entgelt vorerst nicht mehr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
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