Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Schönherr berät EU bei Umsetzung der Richtlinie zu Erneuerbaren Energien

Markus Piuk © Schönherr

Brüssel. Die zentraleuropäische Anwaltskanzlei Schönherr wurde von der Generaldirektion für Energie der Europäischen Kommission als Leiter eines Beratungskonsortiums zum Projekt „Erneuerbare Energie – Best Practices in den EU-27“ bestellt.

Das Ziel des Projekts ist die Präsentation und Analyse der Umsetzung der Erneubare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) in allen Mitgliedsstaaten sowohl aus rechtlicher wie auch aus technischer Sicht.

Dabei sollen Lücken in der Umsetzung genauso wie innovative Lösungsansätze identifiziert werden und Empfehlungen für das weitere Vorgehen der einzelnen Mitgliedsstaaten abgeleitet werden, heißt es in einer Aussendung von Schönherr.

„Dank der von den einzelnen Mitgliedsstaaten übernommenen Verpflichtung, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am nationalen Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen, konnten wir in diesem Bereich bereits viel Erfahrung sammeln. In den letzten fünf Jahren waren wir für zahlreiche Projekte beratend tätig, so etwa bei der Entwicklung von Windparks, Wasserkraftwerken, Photovoltaik- und auch Biomasse-Anlagen in Zentraleuropa. Für dieses Projekt der Europäischen Kommission ausgewählt worden zu sein, empfinden wir als Bestätigung der bisherigen Arbeit unseres Energie Teams“, so Schönherr Partner und Projektleiter Markus Piuk.

Die Vorgeschichte

Im Jahr 2008 präsentierte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket mit dem Ziel, die Klimaschutzpolitik der Europäischen Union auszugestalten. Dieser Gesetzesvorschlag – bekannt als Erneuerbare-Energien-Richtlinie – wurde am 6. April 2009 zu europäischem Recht.

Die Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, die Erneuerbare-Ernergien-Richtlinie bis zum 5. Dezember 2010 in nationales Recht umzusetzen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet die sogenannte 20/2020 Strategie, die darauf abzielt, bis zum Jahr 2020 konkret 20% des europäischen Energiekonsums aus erneuerbarer Energie zu generieren.

Weiters sieht das Paket einen 10-prozentigen Anteil erneuerbarer Treibstoffe im Transportsektor für jeden Mitgliedsstaat vor.

Ehrgeizige Ziele

Um das unionsweite 20%-Ziel zu erreichen, haben einzelne Mitgliedsstaaten unterschiedlich hohe verbindliche nationale Quoten übernommen, die bis 2020 zu erreichen sind. Für Österreich beträgt der verbindliche Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch im Jahr 2020 34% (Stand 2005: 23,3%).

Mit der Verabschiedung des Klimapakets zeigt sich die Europäische Union als Vorreiter unter den politischen Entscheidungsträgern in der Bekämpfung des Klimawandels. Unter der Führung von Schönherr setzt sich das Konsortium aus den Mitgliedern Mercados EMI (Spanien), CE Delft (Niederlande), Point Carbon-Thomson Reuters (Vereinigtes Königreich) und Ecologic (Vereinigtes Königreich) zusammen. Das Team umfasst mehr als 30 Experten aus den Bereichen Recht, Technik und Politik.

Link: Schönherr

Weitere Meldungen:

  1. Andreas Lichtenberger ist Datenschutz-Anwalt bei CMS
  2. Drei neue Partner und drei neue Counsel bei Dorda
  3. Hogan Lovells-Firma Eltemate schließt Pakt mit Daato
  4. Proemion übernimmt Trendminer mit White & Case