Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Top-Thema Auto: Tipps zu Streitfällen rund um den Parkplatz von D.A.S.-Experten

Wien. Das Auto und die zahlreichen möglichen Streitigkeiten, die sich daraus ergeben – nicht zuletzt mit juristischem Nachspiel – sind ein Top-Thema für die Österreicherinnen und Österreicher.

Echte Fallbeispiele zum Stichwort Parkplatz haben die Experten der D.A.S. Österr. Allg. Rechtsschutz-Versicherungs-AG aus ihrem Beratungs-Alltag gesammelt: Es geht u.a. um die Frage, wo der Parkplatz beginnt, wann gestraft werden darf – und ob eine Zivilstreife der Polizei sich über alles hinwegsetzen darf.

Gilt ein Behinderten-Parkplatz auch dann, wenn das Schild aus meiner Fahrtrichtung nicht zu erkennen ist?

Fallbeispiel laut D.A.S.: In einem Wohngebiet gibt es einen markierten Behinderten-Parkplatz. Doch ist die Halteverbotstafel nur von einer Seite aus zu sehen. Die Straße darf aber in beide Richtungen befahren werden. Muss dann nicht auch das Schild von beiden Seiten zu sehen sein?

D.A.S. Rechtsschutz dazu: Regelmäßig werden Ge- oder Verbotstafeln so aufgestellt, dass sie von dem Fahrer, der sich auf dieser Fahrbahnseite befindet, erkennbar sind (§ 52 Z 13b StVO).

Ein Ersichtlichmachen für den Gegenverkehr ist nicht vorgesehen. Jeder Autofahrer muss sich nach Abstellen des Fahrzeuges vergewissern, ob das Parken an dieser Stelle erlaubt ist.

Darf eine Zivilstreife falschparken – und mich dann auch noch anzeigen?

Fallbeispiel laut D.A.S.: Unlängst parkte im Bezirk Mödling auf einer Vorrangstraße ein grüner Opel Astra entgegen der Fahrtrichtung. Auf Vorrangstraßen ist das links Zufahren aber verboten. Aus diesem Fahrzeug wurde mit einer Laserpistole die Geschwindigkeit gemessen. Ist das überhaupt erlaubt?

D.A.S. Rechtsschutz dazu: Das vorschriftswidrige Parken einer Zivilstreife bzw. die Messung aus diesem Fahrzeug hat keinerlei Auswirkungen auf das (gültige) Ergebnis der Lasermessung. Die Beamten könnten als Rechtfertigungsgrund für das vorschriftswidrige Parken angeben, dass dies notwendig war, um die Messungen schnell und zeitgerecht durchführen zu können, ohne dass der Verkehr länger behindert wird.

Zum Messergebnis selbst: Sollten Zweifel an der Richtigkeit bestehen, muss das Messprotokoll angefordert werden.

Wann gilt Parken vor der Hauseinfahrt als Falschparken?

Fallbeispiel laut D.A.S.: Herr Fritz W. wohnt in der Nähe des Krankenhauses Korneuburg. Parkplätze sind in dieser Gegend so rar, dass er keine Chance hatte, in der Nähe seines Hauses zu parken. Deshalb ließ er sich eine schmale Einfahrt mit Carport bauen. Diese wurde jedoch immer wieder teilweise zugeparkt, sodass er sie oft nur mit Mühe oder gar nicht benützen konnte.

Herr W. bat die Stadtgemeinde um Hilfe. Daraufhin wurde die Einfahrt mit einer gelben Straßenmarkierung gekennzeichnet. Wird die markierte Zone freigehalten, kann unser Leser problemlos aus- und einfahren. Unbeeindruckt von der Markierung stellen viele Autofahrer ihre Fahrzeuge aber nach wie vor so ab, dass sie die Ein- und Ausfahrt von Herrn W. behindern.

Kann Herr W. das Freihalten des gelb gekennzeichneten Raumes verlangen? Was sagt die StVO dazu?

D.A.S. Rechtsschutz dazu: Grundsätzlich ist gemäß § 24 Absatz 3 lit b. StVO das Halten und Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten verboten.

Dieses Parkverbot gilt allgemein nur für die Breite und nur unmittelbar vor der Einfahrt. Es kann aber – wie in diesem Fall – durch Bodenmarkierungen erweitert werden. Ein Fahrzeug darf daher nicht auf die Sperrfläche oder über die gelbe Markierung hineinragen. Damit wäre der Tatbestand des Falschparkens (gemäß § 24 Absatz 3 lit b. StVO) erfüllt. Für die Strafbarkeit spielt es keine Rolle, ob eine tatsächliche Behinderung vorliegt. Dies hat nur Auswirkungen auf die Höhe der Strafbemessung.

Der Anlieger kann daher bei der Polizei Anzeige erstatten, sobald ein Fahrzeug auf die Sperrfläche hereinragt.

Aus zivilrechtlicher Sicht wäre zu überlegen, ob bei tatsächlicher Ein- und Ausfahrtsbehinderung eine Besitzstörung gegeben ist. Die Klage müsste binnen dreißig Tagen beim Bezirksgericht eingebracht werden.

Zu überlegen wäre auch, ob im Rahmen der Selbsthilfe (gemäß § 19, 433 ABGB) ein Abschleppen-Lassen des Fahrzeugs gerechtfertigt ist. Das ist aber nur dann der Fall, wenn ein unwiederbringlicher Schaden droht.

Tipp: In solchen Fällen sollte zur Beweissicherung vor dem Abschleppen ein Foto gemacht werden. Sinnvoll ist es, bereits vorher durch eine entsprechende Tafel am Garageneinfahrtstor auf das Abschleppen durch Symbole hinzuweisen.

Link: D.A.S.

Weitere Meldungen:

  1. Sfakianakis Group erwirbt Ajar Car Rental mit CMS und PHH
  2. Mercedes übernimmt Oldtimer-Restaurator Kienle: Die Berater
  3. Lucky-Car übernimmt ATU mit Binder Grösswang
  4. Klagen gegen Strafzettel-Pauschale von Hertz und Sixt