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Recht, Tipps

Österreich fixiert Vorratsdatenspeicherung – Provider erwarten noch Änderungen

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Wien. Österreichs Regierung hat sich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt: Demnach soll auf die Daten im Wesentlichen nur bei Verdacht auf eine strafbare Handlung (Strafrahmen 1 Jahr aufwärts) zugegriffen werden, nicht in Zivilrechtsstreitigkeiten wie Urheberrechtsansprüchen, meldet der ORF.

Den Löwenanteil der Kosten (80 Prozent) trägt der Bund, vor allem das Infrastrukturministerium. Die österreichischen Internetprovider (ISPs) werden mit 20 Prozent belastet, wollen aber darüber noch sprechen. Sie erwarten noch Änderungen am Entwurf. An ihrer grundsätzlichen Position ändere sich jedenfalls nichts: „Die beste Umsetzung ist keine Umsetzung.“

Laut Schätzungen des Providerverbands ISPA kostet allein die Einrichtung der Vorratsdatenspeicherung 15 bis 20 Millionen Euro, dazu kommen noch die (geringeren) Kosten für den laufenden Betrieb.

Die Vorratsdatenspeicherung wird von Datenschützern und anderen Interessensgruppen weithin abgelehnt, auch die Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) hat sich vehement dagegen ausgesprochen. Man stört sich u.a. daran, dass nicht wie bisher in Österreich üblich erst im Fall eines konkreten Verdachts bestimmte Daten gespeichert bzw. ausgespäht werden, sondern automatisch alle Verbindungsdaten 6 Monate lang gespeichert werden – eben auf Vorrat.

Provider wollen mehr Geld

„Vorratsdaten an sich haben für Internet Service Provider keinerlei wirtschaftlichen Wert und belasten Unternehmen in einer wirtschaftlich ohnehin schon angespannten Situation. Die Speicherung von Vorratsdaten ist eine rein im öffentlichen Interesse gelegene Aufgabe. Daher fordern wir einen 100-prozentigen Kostenersatz vom Staat“, kommentiert Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, die Einigung der Regierung zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, „Auch die laufenden Kosten aller Abfragen müssen abgegolten werden. Denn nur so kann vermieden werden, dass die Behörden auf die Vorratsdaten übermäßig oft zugreifen.“

Wildberger betont erneut, dass die grundrechtlichen Auswirkungen der Umsetzung genau verfolgt werden müssen: „Dass der Richtervorbehalt bei der Beauskunftung von Kundendaten basierend auf IP-Adressen nicht festgeschrieben wurde, ist schmerzlich. Deswegen setzen wir uns nach wie vor dafür ein, auch in diesen Fällen richterliche Kontrolle vorzusehen.“ Es müsse, so Wildberger, jedenfalls garantiert sein, dass die Informationspflichten gegenüber jenen, deren Daten beauskunftet wurden, lückenlos erfüllt werden.

EU-Evaluierungsbericht kommt erst

Das Thema Vorratsdatenspeicherung sei noch nicht ganz gegessen, so der ISPA-Generalsekretär: „Wir erwarten eine rege Diskussion über dieses Gesetz im Parlament.“ Abzuwarten sei auch, welche Ergebnisse der Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie bringen wird, ergänzt Wildberger. Dieser Bericht, der Ende März erwartet wird, könnte sich ebenfalls noch auf die endgültige Umsetzung auswirken.

Dass die Provider die Richtlinie grundsätzlich ablehnen, hatte die ISPA in der Vergangenheit mehrfach betont: „Nach wie vor finden wir, dass keine Umsetzung die beste Umsetzung ist“, wiederholt Wildberger.

Link: ISPA

Link: ORF-Bericht

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