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Recht, Tipps

Top-Thema Auto: Tipps zu Tempolimits bei Baustellen, Nässe, Nebel und mehr

Wien. Fragen um Auto und Verkehrsrecht beschäftigen die Österreicherinnen und Österreicher häufig.

Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat Tipps rund um den richtigen Einsatz der Nebelschlussleuchte (Strafen bis 5000 Euro), das Inkrafttreten von Tempolimits bei Nässe oder im Ortsgebiet u.ä. gesammelt.

Wie lange darf man die Nebelschlussleuchte eingeschaltet lassen?

Frage laut D.A.S.: Besonders in den Wintermonaten fällt mir auf, dass viele Autofahrer die Nebelschlussleuchte einschalten, obwohl weder Nebel noch Schneetreiben herrschen. Andere Autofahrer blendet diese Schlussleuchte sehr. Meine Frage daher: Wann darf oder muss ich die Nebelschlussleuchte einschalten und wann nicht?

Antwort laut D.A.S. Rechtsschutz: Nach § 99 Absatz 5 KFG 1967 dürfen Nebelschlussleuchten ausschließlich bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden und müssen bei klarer Sicht wieder abgeschaltet werden. Wer andere Verkehrsteilnehmer z.B. durch eine unerlaubt eingeschaltete Nebelschlussleuchte blendet, der begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu EUR 5.000,- bestraft werden.

Wann enden Geschwindigkeitsbeschränkungen an Baustellen?

Frage laut D.A.S.: Auf der Autobahn werden immer wieder kleinere Wartungsarbeiten durchgeführt. Vor diesen Tages- oder Kurzbaustellen wird die erlaubte Geschwindigkeit z.B. mit einem 80er-Schild, montiert auf einem LKW der Straßenmeisterei, reduziert. Die Arbeits-/Bauabschnitte erstrecken sich oft nur über wenige hundert Meter, dann löst sich alles einfach auf und man könnte mit 130 km/h weiterfahren. Darf man das auch, obwohl der 80er danach nicht mehr aufgehoben wird?

Antwort laut D.A.S. Rechtsschutz: Theoretisch dürfte man mit höchstens 80 km/h weiterfahren, da die Geschwindigkeitsbeschränkung weder ordentlich aufgehoben noch durch eine andere erlaubte Höchstgeschwindigkeit ersetzt wurde. Jedoch gibt es eine Ausnahmebestimmung im § 48 Absatz 3 StVO, wonach bei Arbeitsfahrten die Straßenverkehrszeichen an Fahrzeugen des Straßendienstes angebracht werden können. Solcherart angebrachte Straßenverkehrszeichen/Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur für den Bereich der Arbeitstätigkeit. Das Ende einer Beschränkung ist daher in diesem Falle nicht anzuzeigen.

Das heißt, nach Passieren der Baustelle ist die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h wieder automatisch aufgehoben.

Wann gelten Tempolimits „bei Nässe“?

Frage laut D.A.S.: Auf der Autobahn sehe ich häufig Verkehrszeichen, die das Geschwindigkeitslimit bei Nässe reduzieren. Wann gilt eine Straße als nass? Genügen dafür bereits wenige Regentropfen?

Antwort laut D.A.S. Rechtsschutz: Hierfür gibt es keine Definition. Die Rechtsprechung stellt auf den verständigen „motorisierten verkehrstüchtigen Verkehrsteilnehmer“ ab und legt es in seinen Verantwortungsbereich, die Geschwindigkeit den gegebenen Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen (Fahren auf Sicht, Fahren auf halbe Sicht), egal auf welcher Straße. Sinn und Zweck einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung ist es, zusätzliche, durch Regen bedingte Gefahren zu reduzieren.

Auch wenn nur Teile der Fahrbahn nass erscheinen, ist im Zweifel die Geschwindigkeit zu vermindern (Aquaplaning, Wasser in Spurrillen, unterschiedlich griffige Fahrbahnoberflächen, längerer Bremsweg etc.).

Gilt Tempo 50 auch im „halb offiziellen“ Ortsgebiet?

Frage laut D.A.S.: Mir sind auf Landstraßen Tafeln aufgefallen, die, so vermute ich, kleine Dörfer anzeigen. Die Tafeln ohne blauen Rand sind weiß, eckig und deutlich kleiner als herkömmliche Ortstafeln und daher auch schlechter erkennbar. Gilt danach Tempo 50? Falls diese Schilder tatsächlich Ortschaften bezeichnen, wieso werden dann nicht richtige Ortstafeln aufgestellt?

D.A.S. Rechtsschutz dazu: Die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 gilt allgemein innerhalb der Hinweiszeichen Ortsgebiet-Anfang und –Ende (Anm.: typische Ortstafeln mit blauem Rand), soweit keine anderen Geschwindigkeiten verordnet wurden. Die Anbringung des erwähnten Hinweiszeichens ist nur dann möglich, wenn verbautes Gebiet gekennzeichnet werden soll. Das Schild kann innerhalb oder außerhalb eines Ortsgebietes angebracht sein.

Das Hinweiszeichen als solches verändert die vor diesem gültige Geschwindigkeitsbeschränkung nicht. Somit bedingt diese Tafel keine automatische Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Werden solche Schilder außerhalb eines Ortsgebietes aufgestellt, dann meist aus dem Grund, um einen politischen Bezirk zu kennzeichnen oder die Behördenzuständigkeit festzulegen (Bezirkshauptmannschaft, Polizei, Gericht etc).

Link: D.A.S.

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