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Recht, Tipps

Top-Thema Auto: D.A.S.-Rechtstipps zur wunderbaren Welt der Wiener Kurzparkzone

Wien. Die Wiener Kurzparkzonen sind nicht nur wegen ihrer beeindruckenden Gesamtgröße, sondern auch wegen der zahlreichen Fragen der Verkehrsteilnehmer ein Thema für sich. Eines der wichtigsten Anliegen aus Autofahrersicht lautet: Wann darf man länger parken, als in der Kurzparkzone eigentlich erlaubt?

Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. erläutert die Situation aus juristischer Sicht.

Anlassfragen laut D.A.S.-Experten: Darf ich in Wien die Parkzeit eines innerhalb einer Kurzparkzone abgestellten Autos über die maximale Parkdauer hinaus verlängern, indem ich nach deren Ende neue ausgefüllte Parkscheine hinter die Windschutzscheibe lege? Oder muss ich das Auto auf einen anderen Parkplatz stellen? Wie sieht die Sache aus, wenn ich nach einer Runde um den Häuserblock denselben Parkplatz wieder frei vorfinde und mein Auto nun noch einmal auf diesen stelle?

D.A.S. Rechtsschutz dazu: Die Parkzeit kann verlängert werden, doch darf die maximal zulässige Abstelldauer in der Kurzparkzone nicht überschritten werden.

  • Die Abstelldauer beträgt in Wien in den Kurzparkzonen grundsätzlich maximal zwei Stunden.
  • Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem dieselbe Ankunftszeit anzukreuzen.
  • Nicht erlaubt sind die gleichzeitige Verwendung von mehreren violetten gratis-10-Minuten-Parkscheinen, die Kombination eines Gratis-10-Minuten-Parkscheines mit roten, blauen oder grünen Parkscheinen und die Verwendung von mehreren Parkscheinen, wenn deren Gesamtzeit die längstens zulässige Parkdauer überschreitet.
  • Beim Handy-Parken wird die Parkdauer durch den Inhalt der SMS bestimmt. Über das Ende der Parkzeit wird man zehn Minuten vorher informiert. Verlängert werden darf wiederum nicht über die längstens erlaubte Parkzeit hinaus.
  • Bleibt das Auto über die Maximalzeit hinaus auf demselben Platz stehen, ist das Parken vorschriftswidrig, selbst wenn ein gültiger Parkschein nachgelegt bzw. eine neue Park-SMS verschickt wurde. Einzige Möglichkeit ist daher Umparken.
  • Wenn derselbe Platz nach einer Runde um den Häuserblock noch frei ist, darf das Fahrzeug dort wieder geparkt werden. Dies bedingt eine neue Ankunftszeit und löst somit wieder den Beginn der Kurzparkdauer aus.
  • Im Übrigen dürfen in Wien auch Parksheriffs (aber nur die mit den weißen Kappen!) wie Polizisten Strafverfügungen für den ruhenden Verkehr ausstellen, die Blaukappler sind lediglich für die Kurzparkzonen zuständig.

Link: D.A.S.

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