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Recht

Wettbewerbsbehörde erleidet Schlappe gegen Spediteure bei Kartellgericht, wird berufen

Theodor Thanner © BWB

Wien. Das Kartellgericht hat heute das Verfahren gegen 40 Spediteure, die laut Meinung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein unzulässiges Preiskartell gebildet haben, eingestellt: Die Unternehmen haben sich zu Recht darauf berufen, dass ihr Kartell seinerzeit als sogenanntes Bagatellkartell ordnungsgemäß genehmigt wurde, lautet die Begründung des Gerichts.

Danach wären EU-widrige Preisabsprachen ausdrücklich gestattet, zürnt die BWB: Sie will gegen die Entscheidung Rekurs beim Obersten Gerichthof einbringen.

Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb: „Für die BWB ist nicht nachvollziehbar, wie ein österreichisches Gericht nach einer Kronzeugenaussage und sechs Geständnissen von Spediteuren zu einer solchen Entscheidung kommen kann. Den Schaden trägt der Konsument.“

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) werde daher im Fall des SSK-Preiskartelles von Speditionen Rekurs beim Obersten Gerichtshof einbringen. Die Begründung für den Gerichtsendscheid lautet, dass sich die Unternehmen auf den Bagatellkartellbeschluss aus dem Jahr 1996 verlassen hätten können. Das Bestehen des Kartells hat das Gericht zwar ausdrücklich bestätigt, aber erklärt, das EU-Kartellverbot sei nicht anwendbar.

Die Entscheidung des Kartellgerichts fiel nach exakt 26 Minuten Verhandlung und ein Jahr nach der Anzeige durch die BWB, heißt es in einer Aussendung der Behörde. Die BWB werde nun die EU-Kommission als Hüterin der EU-Verträge um eine Stellungnahme zu diesem Beschluss des Kartellgerichts ersuchen.

„Nach Ansicht der BWB kann eine 15 Jahre alte Entscheidung eines österreichischen Gerichts nicht bestehendes EU-Recht aushebeln“, heißt es. Zudem sei ein Hardcore-Kartell mit nahezu der gesamten Branche keine Bagatelle.

Gemäß den Ermittlungen der BWB gab es im Speditionsbereich jahrelang zwei Kartelle: Das erste Kartell betraf eine Preisregulierung und Kundenaufteilung durch die SSK-Rahmenübereinkunft (SSK = Speditions-Sammelladungs-Konferenz). Das zweite Kartell die Kooperation im Sinne eines Informationsaustausches zwischen der SSK und einem Schienenspediteur bei der Tarifgestaltung. Die nunmehrige Entscheidung betrifft das erste Kartell (SSK).

Über die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde 2002 als unabhängige, weisungsfreie Aufgriffs-, Ermittlungs- und Antragsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten gegründet. Ihre Aufgabe ist es, einen freien und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die Leitung der BWB obliegt dem Generaldirektor für Wettbewerb, Theodor Thanner. Derzeit beschäftigt die BWB 33 Mitarbeiter, wobei 21 davon als „Casehandler“ (Fallbearbeiter) im Einsatz sind.

Informationen: BWB

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