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Recht, Tipps

VKI warnt: Einkauf bei Online-Apotheken kann gegen Rezeptpflicht verstoßen – Strafen von 7000 Euro

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat internationale Online-Apotheken getestet und spricht eine Warnung aus: Die Mehrzahl der getesteten Internetapotheken liefert illegale Medikamente nach Österreich, prüft also nicht die heimische Zulassung – und der österreichische Besteller weiß oft gar nicht, dass er mit seiner Bestellung gegen die Rezeptpflicht verstößt.

Der Zoll ist verpflichtet, diese Ware zu vernichten; im Wiederholungsfall drohen dem Besteller Strafen von 7000 Euro und mehr, warnt der VKI.

Die illegale Einfuhr von Arzneien steigt durch die Möglichkeiten des Internet rasant, so der VKI: Allein im Jahr 2009 beschlagnahmten die österreichischen Behörden mehr als 27.000 Medikamentenpackungen. Die Hitliste führen Potenzmittel, Haarwuchspräparate und Diätmittel an. Absender sind meist Anbieter aus Fernost.

Der VKI hat in Kooperation mit dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) untersucht, ob sich reguläre Versandapotheken im EU- Ausland an das österreichische Arzneiwareneinfuhrgesetz halten. Bei 16 Apotheken in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und Tschechien wurden Medikamente wie Schmerzmittel, fiebersenkende Präparate und Abführmittel bestellt.

Kein gutes Ergebnis

Das Ergebnis, das auch im Testmagazin „Konsument“ veröffentlicht wurde, sieht laut VKI so aus: Nur sechs Apotheken verhielten sich rechtskonform. Darunter vier Apotheken in Deutschland sowie jeweils eine in den Niederlanden und in Tschechien.

Abgesehen von gesundheitlichen Risiken kann die Bestellung im Internet auch rechtliche Folgen haben: Wer in Österreich nicht zugelassene Präparate bestellt, macht sich strafbar. Alle von den Testern bestellten Präparate sind zwar in den Herkunftsländern rezeptfrei, unterliegen in Österreich aber teilweise der Rezeptpflicht, warnt der VKI.

Gemäß dem im vergangenen August in Kraft getretenen und verschärften Arzneiwareneinfuhrgesetz dürfen nur rezeptfreie Präparate für den persönlichen Bedarf – sprich: maximal drei Packungen eines Medikaments – mit österreichischer Zulassungsnummer ins Land gelangen. Werden in Österreich nicht zugelassene Präparate importiert, sind die Zollorgane verpflichtet, diese zu beschlagnahmen und zu vernichten. Die Kosten dafür trägt der Besteller. Teuer kann das im Wiederholungsfall werden, denn dann drohen sogar Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro, warnt der VKI.

„Da Konsumenten im Vorfeld einer Bestellung kaum überprüfen können, ob die Präparate über eine österreichische Zulassung verfügen, ist eine Onlinebestellung im Ausland riskant. Wir raten daher davon ab“, so Georg Mentschl, Leiter des Europäischen Verbrauchzentrums.

VKI-Gesundheitsexpertin Angela Tichy kritisiert auch die Preisgestaltung der Online-Anbieter: Die hohen Versandkosten machen die Bestellungen oftmals sogar deutlich teurer, als es ein Einkauf in einer österreichischen Apotheke gewesen wäre. Dazu komme die fehlende Beratung.

Link: VKI-Rechtsportal

 

 

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