Wien. Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. Österreich ortet eine massive Verteuerung bei der Rechtsdurchsetzung aufgrund des neuen Budgetbegleitgesetzes.
So kosten Prozesse um bis zu 50 Prozent mehr als noch vor ein paar Jahren. Gebühren bei der Klagseinbringung sind bis zu dreimal so teuer und die Anspruchsdurchsetzung bei Körperverletzungen wurde massiv erschwert. „Für Geringverdiener wird die Rechtsdurchsetzung in Österreich deutlich erschwert und deswegen wird häufiger von der Verfolgung der eigenen Rechte Abstand genommen“, so Ingo Kaufmann, Vorstand D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Prozesskosten verteuern sich aufgrund von gestiegenen Gerichtsgebühren und Anwaltstarifen um bis zu 50 Prozent.“
Etwa verteuere sich die Gebühr bei Klagseinbringung bei einem Streitwert von 7.200 Euro von 233 Euro auf 641 Euro. „Es wurde nicht direkt die Gebühr angehoben, sondern die Streitwertgrenzen gesenkt. Das Ergebnis ist aber für den Kläger das Gleiche – es wird teurer“, erklärt Kaufmann in einer Aussendung.
„Kostenfreie Rechtsberatung zu Anwaltstarifen“
Es ist nicht mehr möglich, Klagen, Berufungen und Rekurse an Amtstagen bei Gericht mündlich zu Protokoll zu geben. „Diese bisher kostenfreie Rechtsberatung wird künftig von Anwälten gemacht – zu bestehenden Anwaltstarifen“, so Kaufmann.
Die Grenze für die Straflosigkeit bei fahrlässigen Körperverletzungen wurde auf 14 Tage angehoben. Damit ist auch das fahrlässige Zufügen von nicht unerheblichen Verletzungen straffrei. „Davon sind in Österreich sehr viele Verfahren in diesem Bereich betroffen. Für Opfer bedeutet diese neue Regelung eine massive Verschlechterung, da sie nicht mehr ihre Ansprüche wie bisher im Strafverfahren geltend machen können. Vielmehr muss der mühsame Weg des zivilgerichtlichen Verfahrens beschritten werden, in dem den Kläger die volle Beweislast und damit ein nicht unerhebliches Kostenrisiko trifft“, informiert Kaufmann.
Link: D.A.S.