Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums jene Klausel in den Allgemeinen Bankbedingungen bekämpft, mit der sich die Banken vorbehalten, jährlich die Entgelte gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI) einseitig zu ändern – in der Regel also zu erhöhen.
In Verfahren am Handelsgericht Wien und Oberlandesgericht Wien wurde dem VKI nun Recht gegeben: Diese Gestaltung widerspriche dem am 1.11.2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG).
Entgelte (ausgenommen Zinsen und Wechselkurse) können danach nur einvernehmlich – wenn auch unter Verwendung einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden – geändert werden, so der VKI. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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