Graz. Podiumsdiskussion an der Uni Graz zum Thema 200 Jahre Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch: „Verstaubte Paragrafen oder lebendige Leitlinien?“
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist immer noch der Eckpfeiler des Zivilrechts in Österreich. Doch als es eingeführt wurde, im Jahre 1811, war Napoleon französischer Kaiser und Franz I. war erster Kaiser von Österreich. Eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde am 12. April in der Uni Graz fragt, ob das ABGB noch aktuell ist.
Inmitten dieser turbulenten Zeit wurde in allen österreichischen Provinzen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) kundgemacht, erinnert eine Aussendung der Uni Graz. Thema der Podiumsdiskussion: „2011 – kaum etwas hat die dazwischenliegenden 200 Jahre überstanden. Das ABGB blieb bis heute. Was macht das für die damalige Zeit revolutionäre ABGB aus? Verstaubte Paragrafen oder lebendige Leitlinien?“
Unter Moderation von Ö1-Wissenschaftsjournalistin Elisabeth J. Nöstlinger diskutieren:
- Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss, Präsidentin des Obersten Gerichtshofes
- Univ.-Prof. Dr. Gernot Kocher, Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung
- Mag. Dr. Gabriele Krenn, Präsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
- Univ.-Prof. Dr. Willibald Posch, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Die Podiumsdiskussion „Unser gutes Recht“ ist eine Veranstaltung der 7. Fakultät, dem Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation, in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie Ö1 – City Science Talk und mit Unterstützung des Wissenschaftsressorts des Landes Steiermark.