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Recht

Notare fordern Schutz österreichischer Konsumenten im neuen EU-Vertragsrecht

Bittner, Umfahrer, Burgstaller, Bandion-Ortner, Kaindl © Andreas Kolarik / ÖNK

Salzburg. Europa muss Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmer bringen, darüber waren sich die Teilnehmer der Europäischen Notarentage am 8. April 2011 in Salzburg laut Aussendung der Notariatskammer einig. Schwierig gestalte sich dies allerdings bei den Plänen der EU-Kommission, ein einheitliches, europäisches Vertragsrecht zu schaffen.

„Welches Recht kommt zur Anwendung? Mit dieser Frage kann jeder von uns im täglichen Leben konfrontiert sein, wenn ein Kauf über die Grenze im EU-Binnenmarkt getätigt wird “, sagt Notar Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatsakademie.

Nicht nur die Vertragskultur ist in den 27 EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich, sondern auch die Vertragsrechtssysteme. Die Europäische Kommission sieht hier die Notwendigkeit, einheitliche, autonom geltende Regeln für grenzüberschreitende Verträge aufzustellen – umd hier künftig eine wählbar Alternative zu bieten.

Österreichs Notare fordern in diesem Zusammenhang laut Aussendung, dass das hohe Niveau des heimischen Konsumentenschutzes erhalten bleibt. „Bei Gewährleistung, Rücktrittsrecht, Garantie, Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung darf es für den Verbraucher auch künftig keine Nachteile geben“, heißt es.

Bei den 23. Europaischen Notarentage im Salzburger Kongresshaus waren unter anderen anwesend: Ludwig Bittner, Prasident der Osterreichischen Notariatskammer, Michael Umfahrer, Prasident der Osterreichischen Notariatsakademie, Gabi Burgstaller, Landeshauptfrau Salzburg, Claudia Bandion-Ortner, Bundesministerin fur Justiz und Rudolf Kaindl, Prasident des Rats der Notariate der Europaischen Union (CNUE)

Große EU-Pläne

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll das europäische Vertragsrecht – so es von den Vertragsparteien gewählt wurde – die nationalen und die bisherigen, europäischen Richtlinien verdrängen oder gar ablösen. In diesem Punkt sehen Notare die größte Schwierigkeit, weil damit ein Absinken des Schutzniveaus für Österreichs Konsumenten einher gehen könnte. „Das künftige EU-System soll ein seit Jahrzehnten geltendes Prinzip ausschalten. Und zwar, dass Heimatrecht zur Anwendung kommt, wenn es für Konsumenten günstigere Bestimmungen vorsieht “, zeigt sich Umfahrer besorgt. Es sei nicht zu erwarten, dass das EU-Vertragsrecht auf dem selben Schutzlevel des österreichischen Rechts angesiedelt wird. „Hier wird es wahrscheinlich zu Abstrichen kommen “, meint Umfahrer.

Bei den Vorarbeiten dabei

Seit Herbst 2010 arbeitet die Europäische Kommission mit Nachdruck am Europäischen Vertragsrecht. Österreichs Notare bringen viel Know-how als Vertragserrichter in diese Bemühungen der EU-Kommission ein, heißt es: Eines der beiden österreichischen Mitglieder im Expertengremium „Sounding Board“ der Kommission ist die Referentin im Brüssler Büro der Österreichischen Notariatskammer, Cindy Fökehrer.

Obwohl noch kein Textvorschlag seitens der EU-Kommission vorliegt, wisse man ziemlich gut über die Ideen der Experten Bescheid, die derzeit im Auftrag der Kommission an einem künftigen Regelwerk arbeiten. Daraus sei zu erkennen, dass etwa der Schutzstandard zur Vermeidung krasser Missverhältnisse in einem Vertrag zwischen Leistung und Gegenleistung weit niedriger angesiedelt wird, als dies heute im österreichischen Recht der Fall ist beziehungsweise überhaupt fehlt.

Darüber hinaus gebe es noch viele offene Fragen, die vor dem für Jahresende 2011 angekündigten Legislativvorschlag der Kommission zu klären sind, so die Notare. Zum Beispiel:

  • Wer soll das Recht zur Wahl für das optionale Instrument haben, der Konsument oder der Unternehmer? Soll das bei Kauf über das Internet nur per Mausklick geschehen?
  • Falls dem Konsumenten das Wahlrecht zukommt: Wie kann er sich darüber informieren, dass das europäische Instrument für ihn Vorteile im Verhältnis zum österreichischen Recht bietet?
  • Falls dem Unternehmer das Wahlrecht zukommt: Wie kann der Konsument bestmöglich geschützt werden, damit nationale Schutznormen nicht durch das europäische Instrument ausgeschaltet werden?

Der Lösungsansatz des Notariats: Nationale, über das europäische Instrument hinaus gehende Schutzstandards sollen nicht verdrängt werden, sondern wie bislang weiter bestehen bleiben. Nur so könne garantiert werden, dass die Konsumenten nicht zu den Verlierern des künftigen europäischen Vertragsrechts zählen. Umfahrer: „ Wir erwarten uns, dass die Kommission unsere Vorschläge berücksichtigt. Unser Ziel ist es ein Regelwerk zu schaffen, auf das sich Bürger verlassen können und das ihre Rechte im gesamten Binnenmarkt nicht schmälert.“

Link: Österreichische Notariatskammer

 

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