Wien. Mit dem URÄG 2008 wurden dem Aufsichtsrat erstmals erhebliche und dezidierte Überwachungs- und Kontrollverpflichtungen übertragen. Nunmehr besteht die Verpflichtung zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses, erinnert der dbv-Verlag in einer Aussendung.
Das neue Werk „Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat und unternehmensinterne Kontrollsysteme“ verknüpft die neuen Aufgabenbereiche des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat mit den unternehmensinternen Kontrollsystemen, aber auch mit der Abschlussprüfung, um den Mitgliedern des Aufsichtsrats und insbesondere des Prüfungsausschusses die Arbeit zu erleichtern, heißt es. Enthalten sind auch die Neuerungen des österreichischen Corporate Governance-Kodex 2010.
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