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Recht, Tipps

Top-Thema Auto: Fragen rund um die höchstzulässige Geschwindigkeit

Wien. Das erlaubte Tempo ist beim Autofahren nicht immer eine klare Sache. Manchmal grübeln die Autofahrer. Die Experten des Rechtsschutzversicherers D.A.S. schildern Fragen und Antworten aus ihrer Beratungspraxis.

Dabei geht es unter anderem um Geschwindigkeitsmessungen per Laser und darum, was gilt, wenn hintereinander gleich mehrere Tempo-Begrenzungen per Verkehrsschild angeordnet – und willkürlich wieder aufgehoben werden.

Frage laut D.A.S.: Häufig führt die Polizei Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen durch. Dabei werden Geschwindigkeiten und Kennzeichen der kontrollierten Fahrzeuge oft nur notiert, die Lenker aber nicht angehalten und mit den Messergebnissen konfrontiert. Ist es rechtens, lediglich auf Grund von handschriftlichen Notizen bestraft zu werden? Wie beweist ein Lenker seine mögliche Unschuld, wenn seine Aussage gegen die der Polizisten steht?

D.A.S. Rechtsschutz dazu: Die Behörde muss den Sachverhalt objektiv und vollständig ermitteln. Ein Anhalten und Vorzeigen des Messergebnisses ist gesetzlich aber nicht gefordert. Im Zweifel liegt laut VwGH bei einem im Umgang mit Geschwindigkeitsmessgeräten erfahrenen Polizisten ein einwandfreies Messergebnis vor.

Wenn Zweifel über das Messergebnis bestehen, ist es sinnvoll, bei der Behörde die Vorlage des Eichscheins bzw. des Lasermessprotokolls oder die Verwendungsrichtlinien des Messgerätes zu beantragen. Dies kann allerdings nur im Rahmen eines Einspruches geschehen.

Verwirrung durch Schilder-Wildwuchs

Frage laut D.A.S.: Innerhalb des Wiener Ortsgebietes steht wegen einer Baustelle eine Tafel, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angibt. Etwa 300 Meter danach befindet sich ein fix montiertes rechteckiges Schild, dass Tempo 50 mit dem Zusatz Ortsgebiet zeigt. Rund 250 Meter weiter wird das Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt. Welche Höchstgeschwindigkeit ist nach der 50er-Tafel erlaubt und welche Geschwindigkeitsbeschränkung wird aufgehoben?

D.A.S. Rechtsschutz dazu: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch eine nachfolgende Geschwindigkeitsbeschränkung oder –erhöhung automatisch aufgehoben. In diesem Fall ist nach der Tafel Tempo 50 km/h die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h aufgehoben und 50 km/h erlaubt. Bezüglich die nachfolgende „Aufhebungstafel“ ist tatsächlich fraglich, welche Geschwindigkeit danach gilt, da ja im Ortsgebiet sowieso gesetzlich 50 km/h vorgesehen sind, die ja bereits verordnet wurden.

Handelt es sich um eine mobile „Aufhebungstafel“, die von der Baustellenleitung aufgestellt wurde, dann ist diese nicht richtig verordnet gewesen, weil genau genommen dann die fixe Tempo 50 km/h-Tafel hätte zugedeckt werden müssen, so dass im gesamten Bereich, bis zur „Aufhebungstafel“, nur Tempo 30 km/h zulässig gewesen wäre und nach der Aufhebung wiederum 50 km/h gelten würde (Ortsgebiet). Im Zweifel ist das zuständige Magistrat (MA 46) zu kontaktieren.

Link: D.A.S.

 

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