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Recht, Tipps

VKI gibt Rechtstipps und Verhaltenshinweise gegen Betrug im Internet und beim Onlineshopping

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Wien. Der deutschen und österreichischen Polizei ist laut Medienberichten ein Schlag gegen Internet-Betrüger im großen Stil gelungen: Man rechnet mit 100.000 Geschädigten und einer Schadenssumme von rund 25 Millionen Euro.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt Tipps für Konsumenten beim Einkauf im Internet und hat dazu vor kurzem auch ein Buch veröffentlicht („Ihr Recht im Internet“).

Immer wieder werden Konsumenten Opfer von Internet-Betrug, heißt es in einer Aussendung des VKI. Die Methoden der Betrüger sind vielfältig. Im Kern läuft es aber in der Regel darauf hinaus, dass der Kunde zahlt und keine Ware erhält, so der VKI. Er setzt daher bei seinen Tipps an diesem Punkt an:

  • Soweit möglich keine Vorauskassa. Wer sich darauf einlässt, zuerst Geld zu überweisen und erst danach die Ware bekommen soll, der geht ein erhebliches Risiko ein, warnt der VKI. Daher ist der sicherste Weg des Einkaufes im Internet, die Ware auf Rechnung zu bestellen. Da kann man die Ware untersuchen und – wenn sie entspricht – die Rechnung bezahlen.
  • Wenn Vorauskasse nötig, dann möglichst sichere Wege wählen Ein guter Kompromiss wäre eine Bestellung per Nachnahme. Da zahlt man an den Zusteller – also erst nach Zugang der Ware. Dabei sollte man allerdings sich die Zeit und die Nerven nehmen, die Ware tatsächlich zu kontrollieren, bevor man Zahlung leistet.
  • Bei der Vorauszahlung via Kreditkarte hat man zwar kein Recht darauf, dass die Kartenorganisation Vorauszahlungen zurückbucht, wenn man einem Betrüger aufgesessen wäre. Die Kartenorganisationen haben aber intern sehr wohl Mechanismen, solche Zahlungen zurückzuholen. Voraussetzung ist, dass man sich rasch mit der Kartenorganisation ins Einvernehmen setzt und alle Schritte der Bestellung gut dokumentiert hat.
  • Ähnlich läuft die Sache bei Paypal; diese Tochter von E-Bay wickelt elektronische Zahlungen ab und bietet für Verkäufer und Käufer Schutzmechanismen an, wenn man betrogen werden sollte. Voraussetzung ist aber auch hier, dass man den gesamten Kauf und auch Zahlungs- und Versandvorgang genau dokumentiert hat.
  • Vorsicht vor falschen Treuhändern. Im aktuellen Fall haben die Gauner angeblich bei der Zahlungsabwicklung einen Rechtsanwalt als „Treuhänder“ präsentiert. Das klingt sehr sicher – allein der Anwalt war erfunden und man zahlte auf die Konten der Betrüger, so der VKI. Daher muss man bei solchen Angeboten besonders aufpassen und – etwa durch Nachfragen beim angeblichen Treuhänder, bei der Rechtsanwaltskammer und bei Verbraucherschützern – die Situation abklären.
  • Abwicklung mit Schecks unbedingt vermeiden. Im Zuge von Geschäften auf Verkaufsplattformen kommt es immer wieder dazu, dass sich ein vermeintlicher Käufer mit einer rührseeligen Geschichte meldet und anbietet, gleich mehr als den Kaufpreis zu zahlen. Man möge dann – z.B. die Transportkosten – auf ein anderes Konto weiter überweisen. Der genannte Betrag geht dann auch – via Scheck – am Konto ein. Wenn man weiter überweist geht man aber in die Falle. Der Scheck platzt und wird – das kann die Bank jederzeit (!) – einfach wieder abgebucht, so der VKI: „Das Geld, das man weiter überwiesen hat dagegen ist für immer weg.“
  • Vorsicht vor Anwerbungen als Konto-Abwickler. Die Zahlungen haben die mutmasslichen Betrüger über 1.000 Finanzagenten abgewickelt. Das sind im Grunde unbescholtene Bürger, denen via Internet angeboten wurde, dass sie für die Zurverfügungstellung ihrer Konten für Zahlungsabwicklungen einen kleinen Beitrag bekommen. Tatsächlich dienen diese Personen der Verschleierung der Zahlungsflüsse und machen sich mitschuldig.

„Geschäfte über Internet bergen Tücken, aber man kann sich davor durchaus wirksam schützen“, meint Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Neben dem Buch „Ihr Recht im Internet“ gibt es auch umfassende Informationen zum Thema Onlineshopping und Internet-Betrug auf der Website des beim VKI angesiedelten Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), heißt es.

Link: Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)

 

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