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M&A, Recht

Hengeler Mueller berät DFL zum Einstieg eines Investors bei TSV 1860 München

München. Der in finanzielle Schieflage geratene deutsche Bundesligaverein TSV 1860 München verhandelt aktuell über den Einstieg eines arabischen Investors, mit dessen Hilfe die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga gesichert werden soll. Hengeler Mueller hat die DFL Deutsche Fußball Liga (DFL) bei der rechtlichen Prüfung des Kooperationsvertrags beraten.

Der Entwurf des Kooperationsvertrags wurde von der DFL auf seine Vereinbarkeit mit der sogenannten 50+1 Klausel geprüft. Die 50+1 Klausel regelt die Beteiligung von Investoren an den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die DFL hat am 19. Mai 2011 bekannt gegeben, dass sie die Eckpunkte des Kooperationsvertrags für vereinbar mit Satzung und Ligastatut hält, heißt es in einer Aussendung von Hengeler Mueller.

Tätig waren Partner Georg Seyfarth und Associate Ingo Strauß (beide Düsseldorf). Hengeler Mueller berate häufig zu verbands- und vertragsrechtlichen Fragen im Profi-Sportbereich, insbesondere im Umfeld der Fußball-Bundesligen, heißt es.

Link: Hengeler Mueller

 

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