
Wien. Der VKI führt gegen den AWD fünf Sammelklagen wegen angeblicher systematischer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Es sind rund 2500 Geschädigte beteiligt, der Streitwert beträgt rund 40 Mio Euro.
Nun hat der VKI nach eigener Darstellung einen weiteren Etappensieg errungen.
Zwar wurden bereits in der Vergangenheit alle fünf Sammelklagen vom Handelsgericht Wien rechtskräftig als zulässig erklärt, doch der AWD hat Rechtsmittel gegen verfahrensleitende Beschlüsse eingelegt. Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) erneut einen solchen Rekurs des AWD – konkret gegen die bloß teilweise Offenlegung einer Urkunde seitens des VKI – zurückgewiesen. Daher ist nun auch in Sammelklage II zur Sache zu verhandeln, so der VKI in einer Aussendung.
Langjähriges Epos
Die erste Sammelklage war bereits Ende Juni 2009 bei Gericht eingebracht worden; die zweite im September 2009. Bis heute wurde aber – aufgrund der Vorgangsweise des AWD, zunächst alle formalen Voraussetzungen für die Klage zu bestreiten – noch kein einziger Geschädigter vom Gericht vernommen, so der VKI. Vielmehr musste erst das Argument des AWD, Sammelklagen wären in Österreich nicht zulässig, widerlegt werden.
Der VKI hofft nun auf rasche inhaltliche Entscheidungen des Gerichts. Der AWD weist die Vorwürfe zurück; etwaige Falschbetreuungen seien Einzelfälle, so seine Interpretation.
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