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Recht, Tipps

Berufungsgericht: Auch Schutz der Umwelt rechtfertigt Rechnungs-Gebühr nicht

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Wien. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien sieht eine Zahlscheingebühr-Klausel in den AGB von T-Mobile als gröbliche Benachteiligung der Kunden, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Und das obwohl die Gebühr ausdrücklich als “Umweltbeitrag” gewidmet ist und teilweise in einen Umweltfonds fließt, wie der Mobilfunker beteuert.

Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig: die ordentliche Revision wurde für zulässig erklärt, und die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Oberste Gerichtshof (OGH) damit befassen wird, gilt als hoch.

Der VKI hat – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – jene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile geklagt, in denen für Kunden, die auf einer Papierrechnung bestehen, ein besonderes Entgelt („Umweltbeitrag“) in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vorgesehen ist.

Das OLG Wien hat nun das Ersturteil bestätigt, so der VKI in einer Aussendung: Die Klauseln sind gröblich benachteiligend. Das könne durch einen „höheren Zweck“ (ein Teil des Entgeltes soll in einen Umweltfonds fließen) nicht aufgehoben werden.

T-Mobile will mit Kunden, die sich nicht mit einer Online-Rechnung zufrieden geben und auf einer Papierrechnung bestehen, in seinen AGB ein besonderes Entgelt in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vereinbaren. Dieses Entgelt wird von T-Mobile „Umweltbeitrag“ genannt, weil ein Teil des Geldes in einen Umweltfonds fließen soll, so der VKI. Gegen diese Strafgebühr für eine Papierrechnung sei der VKI ebenso gerichtlich vorgegangen, wie gegen solche Entgelte für Zahlscheinzahlungen.

Strenge Rechnung, gute Freunde

In allen Urteil von Untergerichten wurde dem VKI bislang Recht gegeben, heißt es. Nun liege – gegen T-Mobile – die Entscheidung des Berufungsgerichtes vor.  Gerade beim Mobilfunk sei es im Hinblick auf unverlangte Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und ähnlichen Beschwerden sinnvoll und nötig, die monatlichen Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Online-Rechnung und die Einzugsermächtigung führen oft dazu, dass Betroffene Rechnungen nicht kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten versäumen können, so der VKI.

Dazu komme, dass die Mobilfunker die Änderung von AGB oder Entgelten häufig nur auf den Online-Rechnungen den Kunden bekanntgeben. Insbesondere jene Kunden, denen es gar nicht möglich ist, die Rechnungen via Internet zu empfangen, würden benachteiligt, heißt es.

Link: VKI-Rechtsportal

 

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