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Recht

Höchstrichter prüfen „Wertpapier-KESt“: Kursgewinnsteuer vor Verfassungsgerichtshof

Gerhart Holzinger © VfGH

Wien. Heute hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die umstrittene Kursgewinnsteuer, auch „Wertpapier-KESt“ erstmals in öffentlicher Verhandlung geprüft.

Gegen die Kursgewinnsteuer hatten insgesamt 14 Banken Beschwerde beim VfGH eingereicht. Sie kritisieren laut Medienberichten unter anderem die Konstruktion, die kurze Frist für die Umsetzung und die hohen Kosten. Ein Urteil wurde heute noch nicht gefällt; es wird laut VfGH-Präsident Gerhart Holzinger mündlich oder schriftlich erfolgen.

Die Kursgewinnsteuer soll die alte Kapitalertragssteuer erweitern und ab 1. Jänner 2011 in Höhe von 25 Prozent auf Kursgewinne bei Wertpapieren eingehoben werden; gleichzeitig entfällt die alte Spekulationsfrist. Erfasst sind alle Wertpapiere, die heuer gekauft und nach dem 1. Oktober 2011 verkauft werden.

Stephan Denk, Rechtsanwalt im Wiener Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer und auf Seiten der Banken tätig, kritisierte in der öffentlichen Verhandlung u.a. mangelnde Effizienz: die geringen Steuereinnahmen stünden in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten von mehreren hundert Millionen Euro, die den Banken entstehen würden. Die Regierung bestreitet das: laut einem Experten des Finanzministeriums betragen die laufenden Kosten bloß 20 Millionen Euro pro Jahr.

Link: VfGH

 

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