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Recht

VfGH schiebt Start der Kursgewinnsteuer (Wertpapier-KESt) hinaus

© VfGH

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach der jüngsten Anhörung in Sachen Kursgewinnsteuer (Wertpapier-KESt) nun eine Entscheidung getroffen: die automatische Abführung der mit Jahresbeginn eingeführten Kursgewinnsteuer darf nicht wie geplant ab 1. Oktober stattfinden, sondern muss nach hinten verschoben werden.

Die Steuer an sich ist aber verfassungskonform; lediglich mehr Zeit für die Einführung erhalten die Banken nun – was ihnen ja bereits von der Regierung in Aussicht gestellt worden ist. Als mögliches neues Datum zum Inkrafttreten gilt nun der 1. April 2012.

Link: VfGH

 

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