Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach der jüngsten Anhörung in Sachen Kursgewinnsteuer (Wertpapier-KESt) nun eine Entscheidung getroffen: die automatische Abführung der mit Jahresbeginn eingeführten Kursgewinnsteuer darf nicht wie geplant ab 1. Oktober stattfinden, sondern muss nach hinten verschoben werden.
Die Steuer an sich ist aber verfassungskonform; lediglich mehr Zeit für die Einführung erhalten die Banken nun – was ihnen ja bereits von der Regierung in Aussicht gestellt worden ist. Als mögliches neues Datum zum Inkrafttreten gilt nun der 1. April 2012.
Link: VfGH