Wien. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den im Mai angemeldeten Zusammenschluss der Rechtsschutzversicherer HDI-Gerling Rechtsschutz und Roland Rechtsschutz genehmigt.
Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist konkret der Erwerb aller Anteile an HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG und HDI-Gerling Rechtsschutz Schadensregulierungs-GmbH (beide mit Sitz in Hannover, Deutschland) durch ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Köln, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Versicherungsdienstleistungen, meldet die BWB auf ihrer Website.
Hintergrund ist, dass die deutsche Versicherungsgruppe Talanx im Mai ihre Konzerngesellschaften HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG und HDI-Gerling Rechtsschutz Schadenregulierungs-GmbH an Roland verkauft hat.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endete in Österreich am 21.06.2011. Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2011 weggefallen, meldet die BWB.
Link: BWB-Mitteilung