Wien. Freshfields Bruckhaus Deringer feiert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Kursgewinnsteuer in der jetzigen Form hinauszuschieben, als Erfolg: Man habe „die österreichische Kreditwirtschaft erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof im Verfahren gegen die neue Wertpapier-KESt auf Kursgewinne vertreten“, heißt es in einer Aussendung.
Allerdings wurde die Steuer vom VfGH nicht inhaltlich kritisiert, bloß die Frist zur Einführung verlängert; sie kommt nun 6 Monate später in alter Schärfe. Banken und Freshfields geben sich dennoch kämpferisch – und lassen durchblicken, dass die Auseinandersetzung in die nächste Runde gehe.
Grund für die Aufhebung der bisherigen Bestimmung durch den VfGH war die zu kurze Frist für die Banken zur Einführung der neuen Steuer bis 1. Oktober 2011, schreibt auch Freshfields in einer Aussendung: „Der VfGH hat die Banken davor geschützt, dass ihnen der Gesetzgeber durch eine zu kurze Umsetzungsfrist Unmögliches abverlangt. Wir freuen uns mit unseren Mandanten, dieses Ergebnis in einem sehr herausfordernden Verfahren erreicht zu haben“, so Freshfields-Partner Claus Staringer, der das Verfahren für die Banken gemeinsam mit Stephan Denk und Eva Strunz betreut hat.
Mit Mut in die nächste Runde
In den Medien wird die Entscheidung des VfGH, den Banken nur in einer einzigen von 14 Klagspunkten Recht zu geben, meist nicht gerade als Triumph interpretiert, etwa in „Der Standard“; die „Salzburger Nachrichten“ nennen es ein „Abblitzen“ der Banken.
Die Kläger bleiben kämpferisch: Auch die neue Frist sei zu kurz, haben sie bereits öffentlich festgehalten. Ihre Rechtsvertreter zeigen Kampfesmut vor der nächsten Runde: „Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug, um gemachte Fehler auszubessern. Wir werden sehen, ob dies gelingt“, so Staringer in der Aussendung.
Kern der Kursgewinnsteuer („Wertpapier-KEst“) ist eine 25prozentige Besteuerung von Gewinnen mit Wertpapierverkäufen.
Für Freshfields sei die Mandatierung durch die gesamte österreichische Kreditwirtschaft in diesem bedeutenden Verfahren eine Bestätigung der führenden Marktstellung der Sozietät insbesondere in den Bereichen Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Das Freshfields-Team umfasst Claus Staringer (Steuerrecht), Stephan Denk (Öffentliches Wirtschaftsrecht) und Eva Strunz (Steuerrecht).
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