Wien. Ob Kinderspielzeug oder Fitnessmatte: in vielen Alltagsprodukten können giftige oder zumindest bedenkliche Chemikalien enthalten sein, ohne dass man darauf hingewiesen wird. Die im Jahr 2007 in Kraft getretene EU-Chemikalienverordnung (REACH) sieht vor, dass Händler oder Hersteller bei bestimmten „besonders besorgniserregenden Stoffen“ einem anfragenden Konsumenten zur Auskunft verpflichtet sind – und zwar innerhalb von 45 Tagen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nun die Auskunftsfreudigkeit der Händler untersucht – und ist von den Ergebnissen erfreut.
Konkret wurden 13 Händler per E-Mail zu 26 Plastikartikeln befragt. Die vom Lebensministerium unterstützte und in der Juli-Ausgabe des Testmagazins „Konsument“ veröffentlichte Untersuchung zeige, dass die meisten Unternehmen „sachlich richtig und innerhalb der vorgegebenen Frist“ antworteten, so der VKI in einer Aussendung.
Lediglich die Anfrage an eine Firma (einen Erotikmarkt) blieb unbeantwortet, so der VKI. Grundsätzlich sei dies eine erfreuliche Bilanz. Was bleibt, sei die Frage, warum „besonders besorgniserregende Substanzen überhaupt in Konsumentenprodukten enthalten sein können – zumal derartige Erzeugnisse häufig auf Kinder abzielen“, so VKI-Chemikerin Susanne Stark.
Man wünscht sich für die Zukunft Warnkennzeichen auf dem Produkt, statt einem bloßen Auskunftsrecht.
Link: VKI