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Recht

Gemeinden dürfen kooperieren: Gesetz rollt an, Detailregelungen noch offen

Wien. Die österreichischen Gemeinden sollen schon bald enger zusammenarbeiten dürfen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab gestern mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzesantrag des Bundesrats.

Damit wird der Kooperationsspielraum für die Kommunen erheblich ausgeweitet, was nicht zuletzt deren oft marode Budgets entlasten soll.

Allerdings bedarf es für manche Formen der Zusammenarbeit noch detaillierter Landesgesetze bzw. Vereinbarungen zwischen den betroffenen Bundesländern, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Konkret werde mit dem vom Verfassungsausschuss gebilligten Gesetzentwurf die derzeit in der Verfassung verankerte Beschränkung für Gemeindeverbände gestrichen. Damit können Kommunen in Zukunft auch hoheitliche, und nicht nur privatwirtschaftliche, Aufgaben gemeinsam erledigen, also etwa ein gemeinsames Meldeamt einrichten. Außerdem werden Vereinbarungen zwischen Gemeinden jedweder Art gestattet, wenn durch Landesgesetze die Rahmenbedingungen dafür geschaffen wurden. Auch für Gemeindeverbände und Gemeindevereinbarungen über Bundesländergrenzen hinweg braucht es grünes Licht der betroffenen Bundesländer.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetzesantrag die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden gelegt. Dabei geht es vor allem um die Kompetenzkonzentration bei Verfahren, die nicht sehr häufig durchgeführt werden.

Link: Parlinkom

 

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