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Recht

„Ping-Pong der Höchstgerichte“: Brenner Basistunnel punktet mit Binder Grösswang vor Verfassungsgerichtshof

Johannes Barbist © Binder Grösswang

Innsbruck/Wien.Die Brenner Basistunnel Gesellschaft hat mit Hilfe der Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang einen Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) erreicht: Dem Transitforum Austria-Tirol wurde die Beschwerde beim Umweltsenat gegen das Großprojekt untersagt.

Damit wurde gleichzeitig eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs konterkariert. Verkehrsministerin Doris Bures will nun von den geplanten Infrastruktursenaten als Beschwerdeinstanz generell absehen.

Zum Hintergrund: Im Herbst 2010 sorgte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit zwei Entscheidungen zu Genehmigungsverfahren bei größeren Straßen- und Eisenbahninfrastrukturprojekten für Aufsehen. Demnach genüge der im UVP-Gesetz vorgegebene Rechtszug von der Behörde erster Instanz direkt zum VwGH nicht den europarechtlichen Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz, so Binder Grösswang in einer Aussendung.

Der VwGH sei nämlich keine Rechtsmittelinstanz mit ausreichender Überprüfungsmöglichkeit von Rechts- und Sachverhaltsfragen. Eine solche Überprüfung könne nur der Umweltsenat gewährleisten, der ja ohnehin auch in der Mehrzahl der UVP-pflichtigen Vorhaben, wenn auch nicht für die hier relevanten Projekte, zuständig sei. Folglich erklärte sich der VwGH für unzuständig und ebnete dem damaligen Beschwerdeführer (Transitforum Austria-Tirol) den Weg zur Nachholung einer Berufung an den Umweltsenat.

Die Bundesministerin für Verkehr, Infrastruktur und Transport (BMVIT) bewilligte vor diesem Hintergrund die dafür notwendige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Zurück zum Status quo

Diese Rechtsansicht bekämpfte der Genehmigungswerber (Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE) beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und bekam – wie heute bekannt wurde – Recht. „Der VfGH teilte die zahlreichen verfassungsrechtlichen Bedenken des Genehmigungswerbers und hielt fest, dass der VwGH sehr wohl ausreichenden effektiven Rechtsschutz bieten könne“, so Binder Grösswang. Ein Einschieben einer gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsmittelinstanz (Umweltsenat) vor dem VwGH sei daher nicht erforderlich.

Die Errichter von größeren Straßen- und Eisenbahninfrastrukturprojekten können mit dieser Entscheidung des VfGH wieder auf den durch das UVP-G normierten Instanzenzug vertrauen. Gegner der Projekte können ihre Einwendungen gegen erstinstanzliche Genehmigungsbescheide wieder direkt an den VwGH herantragen, heißt es in einer Aussendung von Binder Grösswang.

Die Brenner Basistunnel Gesellschaft wurde in dem Rechtsstreit von Johannes Barbist, Experte für öffentliches Wirtschaftsrecht und Umweltrecht bei Binder Grösswang, vertreten.

Politisch sorgt die Entscheidung des VfGH für erhebliches Echo: Die Rechtsunsicherheit der letzten Monate nach den seinerzeitigen Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes vom Herbst 2010 sei nun beseitigt – und auch die Notwendigkeit, eine zusätzliche Beschwerde-Instanz zu schaffen, etwa einen Infrastruktursenat. Letzteres sei jetzt „hinfällig“, so Verkehrsministerin Doris Bures in einer Aussendung.

Wenig erfreut sind die Grünen. Die gegenläufigen Erkenntnisse der Höchstgerichte seien für die Betroffenen ein „Ping-Pong-Spiel“, das der Gesetzgeber beenden müsse, so die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner: Das Transitforum könnte nämlich jetzt seinerseits den VwGH gegen den VfGH anrufen.

Der Nationalrat solle daher mit einer Novellierung der Bundesverfassung und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes den Umweltsenat als zweite Instanz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Straßen- und Eisenbahnprojekten verankern, fordert sie.

Link: Binder Grösswang

Link: Verkehrsministerium (BMViT)

 

 

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