
Klagenfurt/Graz. Ein richtungsweisendes Urteil für Mobbing-Opfer hat nach eigenen Angaben die Arbeiterkammer Kärnten erzielt: Erstmals wurde einer Arbeitnehmerin, die durch Schikanen ihres Chefs seelische und körperliche Beschwerden erlitten hatte, in zwei Instanzen ein Schmerzensgeld von 5.900 Euro zugesprochen.
Nun werde der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Angemessenheit der Strafhöhe entscheiden, so die AK.
Laut eine Aussendung der AK Kärnten waren Schlafstörungen, Magen-Darmbeschwerden, Schweißausbrüche und Angstzustände das Resultat von massiven Mobbingattacken, denen eine 51-jährige Angestellte in einem Klagenfurter Familienunternehmen monatelang ausgesetzt war. Auch nach der Kündigung sei es zu Drohungen, Telefonterror u.ä. gekommen.
„Im vorliegenden Fall ist bei der Arbeitnehmerin aufgrund von Mobbing durch den Chef eine psychische Erkrankung aufgetreten, die sich auch in körperlichen Beschwerden äußerte“, so AK-Rechtsexpertin Michaela Eigner. „Ihre Erkrankung war eindeutig den Quälereien ihres ehemaligen Arbeitgebers zuzuschreiben. Das bestätigte ein von der AK in Auftrag gegebenes ärztliches Gutachten.“
„Seelische Qualen“
Die AK Kärnten reichte Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein und forderte Schmerzensgeld vom Arbeitgeber, weil aus Sicht der AK-Rechtsexperten derart schwerwiegende Angriffe auf die Psyche unter den Begriff Körperverletzung fallen.
Mit dieser Rechtsmeinung habe man sich nun sowohl am Landesgericht Klagenfurt wie auch beim Oberlandesgericht Graz durchgesetzt. Beide Instanzen sprachen der Frau ein Schmerzensgeld in der Höhe von 5.900 Euro wegen seelischer Qualen zu. Der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof.
„Der OGH hat sich mit den Grundsätzen der Schmerzensgeldbemessung im Falle einer psychischen Erkrankung als Folge von Mobbing bislang noch nicht auseinandergesetzt. Die Entscheidung des OGH wird daher für künftige Prozesse in Mobbingfällen richtungsweisend sein“, so Eigner.
Die AK rät Arbeitnehmern, die sich gemobbt fühlen, ein so genanntes Mobbing-Tagebuch zu führen. Darin solle möglichst lückenlos erfasst sein, wer im Unternehmen wann was gesagt hat, wie es einem als Betroffenen dabei ergangen ist und welche Kollegen die Vorkommnisse bezeugen können, heißt es.
Link: AK Kärnten