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Recht

Wolf Theiss berät Puma bei der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)

Puma-HQ © puma / rr-fotoreporter

Wien. Die Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss hat den Sportartikelhersteller Puma in sieben Ländern bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Umwandlung beraten.

Die neue Puma SE ist nach dem monistischen System organisiert, das nicht wie in Deutschland und Österreich üblich eine Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vorsieht, sondern einen eingliedrigen Verwaltungsrat.

Man unterstreiche damit die Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei. Das an der Frankfurter Börse gelistete Sportlifestyle-Unternehmen Puma ist mit der am 25. Juli 2011 erfolgten Eintragung in das deutsche Handelsregister eine Europäische Gesellschaft (SE) geworden und firmiert seither als PUMA SE. In der Hauptversammlung im April 2011 hatten 99,82 Prozent der Aktionäre dem Beschluss zur Umwandlung der AG in eine SE zugestimmt.

Internationaler Player

Puma erwirtschaftet rund 90 Prozent des Umsatzes außerhalb Deutschlands und beschäftigt von den rund 9.700 Arbeitnehmern ebenfalls rund 90 Prozent außerhalb Deutschlands. Durch die SE-Umwandlung werde auch die Stellung der Arbeitnehmer gestärkt: Neben den nationalen Betriebsräten in den jeweiligen Tochtergesellschaften werden die Arbeitnehmer sowohl im Verwaltungsrat der PUMA SE als auch in einem SE-Betriebsrat auf Ebene der PUMA SE vertreten sein, heißt es.

Das Wolf Theiss-Team unter der Leitung von Partner Clemens Philipp Schindler beriet PUMA im Zusammenhang mit der Umwandlung in Bulgarien, Österreich, Rumänien, Slowenien, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik und Ungarn.

Die Partner Harald Stingl und Matthias Unterrieder waren ebenfalls maßgeblich an diesem Projekt beteiligt und koordinierten die ausländischen Büros.

„Wir freuen uns, dass wir PUMA bei diesem Prestigeprojekt in sieben Ländern beraten durften“, sagt SE-Spezialist Schindler, der erst kürzlich eine als SE organisierte Familienholding bei der grenzüberschreitenden Sitzverlegung auf Basis der SE-Verordnung von Deutschland nach Österreich beraten hat.

Aktuell begleitet Schindler etwa eine international tätige Bank bei der Fusion von Österreich nach Frankreich. Gemeinsam mit Stingl ist Schindler auch Herausgeber des im Verlag LexisNexis erschienenen Handbuches „Cross-Border Mergers in CEE/SEE“, in welchem Juristen von Wolf Theiss die Thematik für insgesamt 12 Länder analysiert haben.

Hauptberater von PUMA war die deutsche Kanzlei Pöllath + Partners unter der Leitung von Wolfgang Grobecker und Eva Nase.

Link: Wolf Theiss

 

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