Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Reisekoffer verschollen: ÖAMTC-Chefjurist klärt über die richtige Handlungsweise auf

©ejn
©ejn

Wien. Ein verloren gegangener Koffer ruiniert den Spaß an jeder Flugreise – und kommt nicht gerade selten vor: Laut einer Statistik gingen den Airlines allein im Jahr 2009 weltweit rund 25 Millionen Koffer verloren. Manche nur vorübergehend, andere für immer.

ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer gibt Tipps, worauf Fluggäste in Sachen Gepäck Acht geben sollten: So bestehen Fristen für Schadensmeldungen und es gibt Sonderregeln für teure Kofferinhalte.

Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der Fluglinie, heißt es in einer Aussendung des ÖAMTC. „Diese ist verpflichtet zu helfen“, erklärt der ÖAMTC-Experte. Als Erste Hilfe-Maßnahme geben viele Fluglinien ein so genanntes „Overnight-Kit“ aus bzw. bieten teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge wie Toilettesachen und Kleidung an.

Schriftlich melden

Ein verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäckstück sollte der Reisende unbedingt rechtzeitig schriftlich der Fluggesellschaft melden. Denn es bestehen Fristenläufe:

  • Eine Beschädigung am Koffer selbst muss binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden.
  • Schäden, die dem Reisenden durch verspätetes Gepäck entstanden sind, müssen binnen 21 Tagen mitgeteilt werden.

„Wer die Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche“, weiß Achrainer. Für einen verlorenen oder beschädigten Koffer haften Fluglinien derzeit mit bis zu 1.100 Euro. „Wer also mit Luxusartikeln oder teureren Kleidungsstücken reist, für den ist eine Reisegepäckversicherung ratsam“, sagt der ÖAMTC-Chefjurist.

Weitere Tipps rund ums Gepäck

Übergewicht: Zu viele Kilos auf der Waage nutzen Airlines gerne als zusätzliche Einnahmequelle. Der Tipp des ÖAMTC-Chefjuristen: „Bereits vor dem Kauf eines Flugtickets über die zugelassene Freigepäckmenge informieren, dann kommt es später zu keinen bösen Überraschungen.“ Bei den meisten Fluglinien seien zwischen 20 und 23 Kilogramm zulässig. Es gibt aber auch Anbieter, die nur 15 Kilo erlauben oder solche, die unabhängig vom Gewicht eine Pauschale pro aufgegebenem Gepäckstück verlangen.

Handgepäck: Für das Handgepäck gilt im Normalfall nicht nur eine Gewichtsobergrenze, auch ein genormtes Höchstmaß von 55 x 40 x 20 Zentimetern ist Usus, heißt es. Zur Vergewisserung kann ein Blick in die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) nützlich sein – sie sind auf der Website der jeweiligen Airline zu finden.

Link: ÖAMTC-Reiseportal

 

Weitere Meldungen:

  1. „Hitzefrei“, „Kühlpflicht“ und mehr: Was bei Hitzewellen wirklich gilt
  2. Fachbuch: Mit Fehlzeiten richtig umgehen
  3. OGH-Urteil zu Schadenersatz bei Flugüberbuchung
  4. Der Weihnachtsurlaub beginnt in Ihrem Kopf