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Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht gegen einen Vermögensberater vor, der Kredite zwischen privaten Anlegern und privaten Kreditsuchenden vermittelt. Von beiden Gruppen habe es dazu Beschwerden gegeben.
Der VKI führte für einen Anleger einen Musterprozess auf Schadenersatz. Argumentation: Zum einen sei der Konsument über die Lebensversicherung falsch informiert worden, zum anderen habe der Makler verabsäumt, weitere Erkundigungen zur Bonität einzuholen.
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gab dem Klagebegehren statt. Der Makler muss über wesentliche Umstände des Privatkredites informieren und – bei Unstimmigkeiten hinsichtlich des Arbeitgebers in Selbstauskunft und Lohnbestätigung – Nachforschungen anstellen, so der VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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