Thomas Majoros © Majoros
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer aktuellen Grundsatzentscheidung festgestellt, dass Kassiererinnen in Supermärkten in die höherwertige – und besser bezahlte – Beschäftigungsgruppe 3 (anstatt Beschäftigungsgruppe 2) des Kollektivvertrages für Handelsangestellte einzustufen sind.
Das Urteil betrifft konkret eine burgenländische Mitarbeiterin einer großen Supermarktkette, ist aber letztlich für alle vergleichbaren Fälle in ganz Österreich von Bedeutung, sagt Arbeitsrechtsexperte Thomas Majoros.
Erwirkt wurde die Entscheidung (9 ObA 33/11k) von der Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck Journalismus Papier gemeinsam mit dem Wiener Rechtsanwalt Majoros. Damit sei eine zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft bzw. Arbeiterkammer seit Jahren strittige Frage nunmehr im Sinne der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschieden worden, heißt es.
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