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Recht

Elektronische Fußfesseln wurden vor einem Jahr eingeschaltet: Derzeit 132 Träger, höherer Frauenanteil

Wien. Seit knapp einem Jahr, nämlich Mitte September 2010, werden in Österreich Fußfesseln im Strafvollzug und in der Untersuchungshaft eingesetzt. Bisher wurden 853 Anträge gestellt – von diesen wurden 377 bewilligt.

Die Anzahl der in dieser Form Angehaltenen hat sich laut Justizministerium kontinuierlich nach oben entwickelt: Derzeit sitzen 132 Personen in Hausarrest, etwas mehr als zwei Prozent aller Strafhäftlinge. 13 % der Fußfessel-Träger sind weiblich; deutlich mehr als in den Justizanstalten (5 %).

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung der „Fußfessel“ sind eine ungünstige Prognose (hohe Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs dieser Haftform), fehlende Beschäftigung und voraussichtlich zu lange Haftdauer, heißt es in einer Aussendung.

Etwa 75% der im Hausarrest angehaltenen Personen absolvieren die gesamte Strafe in Form des Hausarrests, etwa 25% nur einen Strafrest. Die durchschnittliche Anhaltedauer in dieser Form liegt derzeit bei knapp drei Monaten. In nur 20 Fällen wurde der elektronisch überwachte Hausarrest bisher widerrufen und der Insasse in die Anstalt überstellt. Die Gründe dafür sind Verlust des Arbeitsplatzes, Nichteinhaltung der Wochenpläne oder Verstoß gegen sonstige Auflagen.

Die Regeln

Häftlinge müssen nach dem Strafvollzugsgesetz einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzugs leisten; dies gilt auch für den elektronisch überwachten Hausarrest. Insgesamt wurde den Insassen dieser Vollzugsform im letzten Jahr rund 275.000 Euro an Kostenersatz vorgeschrieben.

In Deutschland haben die Landesjustizminister von Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern die Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle für elektronische Fußfesseln vereinbart, berichtet der IT-Fachverlag Heise. In Hessen werde seit elf Jahren mit der Technik gearbeitet, bisher wurden 1229 Personen mit dem elektronischen Alarmsystem ausgestattet.

Link: Justizministerium

 

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