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Recht

Emissionszertifikate: Österreich baut die Regeln für neues EU-weites System um

Wien. Der österreichische Ministerrat hat am Dienstag das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) als zentrales Instrument zur Verringerung von CO2-Emissionen beschlossen. „Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir die nötigen Grundlagen für das Funktionieren des EU-weit geänderten Emissionshandelssystems in Österreich ab 2013“, so Umweltminister Niki Berlakovich.

Gleichzeitig widme man sich einige der Hauptkritikpunkte am bisherigen Zertifikatssystem. 

Ab 2013 soll EU-weit stärker harmonisiert werden. Mit der Einführung eines Benchmarks sei sicher gestellt, dass es keine Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen ähnlichen Anlagen in der EU mehr geben wird, so Berlakovich in einer Aussendung des Umweltministeriums.

Darüber hinaus werden mit dem EZG 2011 auch Vollzugsprobleme, die in den vergangenen sechs Jahren seit Bestehen des Emissionshandelssystems sichtbar wurden, beseitigt, heißt es:

  • Das EZG sieht zunächst vor, dass die Bestimmungen, die für die laufende Handelsperiode von 2008 bis 2012 gelten, abgesehen von kleineren technischen Anpassungen unverändert beibehalten werden.
  • Die Vorschriften, die insbesondere für die Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Handelsperiode ab 2013 gelten, sollen in eigenen neuen Bestimmungen geregelt werden.
  • Die Dauer der Handelsperiode ab 2013 wird auf acht Jahre verlängert. Bisher waren Zertifikate weitgehend gratis, ab 2013 soll die Versteigerung zum Grundprinzip werden, heißt es.
  • Insbesondere für Stromerzeuger gibt es ab 2013 keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr. Sie müssen 100 % der Zertifikate ersteigern, wobei die Versteigerungen auf einer gemeinsamen Auktionsplattform nach den Regeln der EU-Versteigerungs-Verordnung durchgeführt werden.

Die Einnahmen aus den Versteigerungen fließen dem Bund zu und sollen für Klimaschutz verwendet werden. Für die produzierende Industrie werde es vorläufig aber weiterhin Gratiszertifikate geben. Die Zuteilungsregelungen werden jedoch anders als bisher europaweit vereinheitlicht und beruhen auf Benchmarks.

Für neue Marktteilnehmer, die auch wesentliche Anlagenerweiterungen umfassen, gibt es keine Reserve mehr auf nationaler Ebene. Sie können Emissionszertifikate nur aus einer unionsweiten von der Europäischen Kommission verwalteten Reserve beantragen. Die Größe dieser Reserve wurde durch die Richtlinie mit 5 % der unionsweiten Zertifikatemenge begrenzt.

Kleinanlagen, deren Emissionen unter bestimmten Schwellenwerten liegen, können von bestimmten Verpflichtungen im Emissionshandel befreit werden, sofern mit diesen Anlagen eine Umweltvereinbarung geschlossen wird, die einen dem Emissionshandel zumindest gleichwertigen Beitrag zur Emissionsreduktion erbringt.

Link: Lebensministerium

 

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