Wien. Neuerscheinungen im Verlag Manz gibt es zum Arbeitslosenversicherungsrecht und zum Beamten-Dienstrechtsgesetz.
Der Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch widmet sich aktuell u.a. dem Suchtmittelgesetz in ausführlicher Kommentierung. Weitere neue Titel widmen sich u.a. auch dem Sozialversicherungsrecht.
Wiener Kommentar zum StGB (Höpfel / Ratz, Hrsg.); 1. – 79. Lieferung inkl 70a Austauschlieferung und 70b Austauschlieferung
Der Großkommentar zum StGB enthält laut Verlag den ersten Teil eines weiteren wichtigen Nebengesetzes in ausführlicher Kommentierung (§§ 1-28 EU-JZG). Diesmal aktualisiert wurde: §§ 27-40 SMG – Schwaighofer: Suchtmittelgesetz (Auszug)
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Arbeitslosenversicherungsrecht (Pfeil), inklusive 13. Ergänzungslieferung
Laut Verlag ausführliche Erläuterungen insbesondere im Hinblick auf
- „Einführung der Gesundheitsstraße“,
- Neugestaltung des Bezugsbeginns und der Antragstellung
- Änderungen betreffend Arbeitsstiftungen
- Änderungen der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Weiterbildungs-, Altersteilzeit- und Übergangsgeld
- Anpassungen im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
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Beamten-Dienstrechtsgesetz – BDG (Fellner), inklusive 58. Ergänzungslieferung
Aktuell mit der 58. Ergänzungslieferung laut Verlag:
- Allgemeines Pensionsgesetz
- PensionsG 1965
- Ausbildungsverordnung der Ministerien
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
- Tropentauglichkeitsverordnung
- Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
- Wehrgesetz 2001
- Heeresgebührengesetz 2001
- Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz
- Kinderbetreuungsgeldgesetz
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Sozialversicherung in der Praxis (Geppert, Hrsg.), inklusive 5. Ergänzungslieferung
Die 6. Ergänzungslieferung umfasst laut Verlag u.a. die Kapitel:
- Versichertenkreis GSVG
- Meldewesen
- Beiträge und Grundlagen – ASVG und GSVG
- Beitragsentrichtung
- Die SV-Prüfung im Rahmen der GPLA – Einarbeitung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
- Entsendung von Dienstnehmern und SV bei grenzüberschreitender selbstständiger Tätigkeit unter Einbau der VO 883/2004 auch für Drittstaatsangehörige
- Arbeitskräfteüberlassung
Link: Manz