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Recht

Apple vs. Samsung: Das „berühmte iPad“ punktet beim deutschen Gericht

Samsungs Galaxy Tab 10.1 © Samsung Electronics Austria

Düsseldorf. US-Computerhersteller Apple hat sich im Tauziehen um das angeblich kopierte Design seines „iPad“ vor Gericht gegen Konkurrent Samsung durchgesetzt: Das Landgericht Düsseldorf hat den einstweiligen Verkaufsstopp für das „Galaxy Tab“ von Samsung bestätigt (Az.: 14c O 194/11).

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab das iPad plump zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen, insbesondere das Design beschreibende eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Apple wird in dem Streit von der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten. Deren Anwälte benutzten vor Gericht geradezu epische Formulierungen: „berühmtes iPad“ und „Kultstatus“.

Auszug aus dem Antrag: „Mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die Antragstellerin dagegen, dass die Antragsgegnerinnen das berühmte iPad durch das Produkt Galaxy Tab 10.1 kopieren und damit Schutzrechte der Antragstellerin verletzen. Dadurch nutzen die Antragsgegnerinnen den guten Ruf des iPad, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt, aus.“

Samsung dagegen kann auf iPad-Vorgänger aus mehreren Jahrzehnten verweisen (zumindest theoretisch gab es sie in Science-Fiction-Filmen wie „2001: Odyssee im Weltraum“ und „Star Trek“ nämlich bereits in den 1960er Jahren) – die Koreaner glauben, keine Rechte verletzt zu haben, weisen die Vorwürfe zurück und kündigen an, Rechtsmittel einzulegen. Laut dem deutschen Patentrechtsexperten Florian Müller stehen Samsung dazu mehrere Wege offen.

Der Rechtsstreit in Deutschland ist nur einer von 19 ähnlichen, die zwischen den beiden Unternehmen auf der Welt geführt werden – wobei Samsung gleichzeitig einer der wichtigsten Lieferanten von Bauteilen für Apple ist.

Link: Antrag auf Einstweilige Verfügung

Link: Landesgericht Düsseldorf

Link: Foss Patents (Florian Müller)

 

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