
Wien. Wenn Radfahrer in eine Polizeikontrolle geraten, kann es teuer werden, warnt der ÖAMTC: Bei schlechter Ausstattung, freihändiger Fahrt oder zu viel Promille am Fahrradlenker sind Strafen bis zu 6.000 Euro möglich.
Auch wenn viele Radfahrer im schönen Spätsommerwetter geradezu halsbrecherisch in den Straßen der Großstadt unterwegs sind – die Vorschriften gelten auch für sie, so der Automobilklub.
„Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können teuer werden. Wird man von der Exekutive erwischt, kommt man an einem Organmandat nicht vorbei“, sagt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Und verweigert man bei einer polizeilichen Kontrolle die Bezahlung der Strafe vor Ort, wird es erst richtig teuer. Denn in diesem Fall erhält man eine Anzeige. Die Strafen können dann je nach Übertretung bis zu knapp 6.000 Euro betragen.
Eine gute Ausrüstung des Fahrrads ist eine wichtige Voraussetzung für sicheres Vorankommen. Reflektoren, Beleuchtung, Glocke oder Hupe und zwei getrennte Bremsanlagen sind ein Muss. „Ist das Fahrrad mangelhaft ausgestattet, provoziert man nicht nur gefährliche Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, auch verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen folgen“, warnt der ÖAMTC-Experte.
- 14 Euro werden pro Delikt als Organmandat verlangt, wenn wichtiges Sicherheitszubehör fehlt.
- Für mangelhaft ausgerüstete und unbeleuchtete Fahrräder können bei einer Anzeige bis zu 726 Euro verlangt werden.
Unabhängig davon sind zusätzlich auch Strafen für vorschriftswidriges Verkehrsverhalten möglich.
Welche Strafen drohen
Der ÖAMTC hat ausgewählte Delikte mit entsprechender Höhe der Organmandate gelistet:
- Bei Rot über eine Kreuzung fahren: 36 Euro Strafe
- Mitführen behindernder Gegenstände auf dem Rad (z.B. Verwendung eines Regenschirms): 14 Euro Strafe
- Nicht verkehrsgemäße Verwendung des Rads, z. B. beim Wettfahren: 14 Euro
- Gefahr für Fußgänger auf Geh- oder Radwegen durch Radfahrer: 21 Euro
- Freihändig fahren: 14 Euro
- Was in den Niederlanden gang und gäbe ist, kostet in Österreich 14 Euro: das Mitnehmen eines Erwachsenen auf dem Gepäckträger. Hierzulande gilt das als vorschriftswidriges Mitführen einer Person, so der ÖAMTC.
- Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss: ab 800 Euro (s. unten)
Alkohol ist auch Radfahrern verboten
Wer mit seinem Rad unter Alkoholeinfluss durch die Stadt schlängelt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen, warnt der Automobilklub: Für Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille, das entspricht etwa 0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft. Bei Überschreitung der Grenze drohen hohe Strafen:
- ab 0,8 Promille: 800 bis 3.700 Euro
- ab 1,2 Promille: 1.200 bis 4.400 Euro
- ab 1,6 Promille:1.600 bis 5.900 Euro
„Betrunken mit dem Rad nach Hause zu fahren ist tabu. Für eine sichere Heimreise sollte man auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen“, appelliert der ÖAMTC-Jurist in einer Aussendung.
Link: ÖAMTC