Luxemburg. Das Staatswappen der Ex-Sowjetunion wird doch kein Markenzeichen in der Europäischen Union: Zwar hat ein auf russische Mode spezialisiertes Unternehmen eines russischen Designers einen entsprechenden Antrag in der EU gestellt, doch das EU-Gericht hat nun die negative Erstentscheidung des Gemeinschaftsmarkenamts bestätigt (T-232-/10).
Als Begründung wird angeführt, dass fünfzackiger Stern, Hammer und Sichel der Sowjetunion gegen die öffentliche Ordnung in EU-Ländern verstoßen: In Tschechien und Lettland werde das Wappen als ordnungswidrig betrachtet, in Ungarn ist es sogar in der Öffentlichkeit verboten.
Die Gemeinschaftsmarkenverordnung bestimmt, dass die Eintragung einer Marke bei Vorliegen bestimmter, in dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehener Eintragungshindernisse abzulehnen ist. Dies betrifft u. a. den Fall, dass die Marke gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt, und zwar selbst dann, wenn diese Eintragungshindernisse nur in einem Teil der Union bestehen, so das Gericht.
Bei der Entscheidung, was gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoße, seien nicht nur die in allen EU-Staaten geltenden Umstände zu berücksichtigen, sondern es reiche auch schon ein einziger Staat – etwa wenn bei diesem besondere Umstände, also die Sowjetherrschaft in früheren Zeiten, gegeben seien.
Link: EU-Gericht