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Recht

Höchstrichter schwitzen weiterhin unter ihrer Arbeitslast, doch nach Reformen erste Lichtblicke

© VfGH

Wien. Österreichs Höchstgerichte stöhnen nach wie vor unter Arbeitsüberlastung. So sind im Jahr 2010 an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beispielsweise wieder fast 3.000 Asylfälle herangetragen worden, was rund 60 % des gesamten Aktenanfalls entspreche. Das geht aus seinem Tätigkeitsbericht hervor, der gemeinsam mit dem des Verwaltungsgerichtshofs vor kurzem dem Nationalrat vorgelegt wurde.

Auch der VwGH sieht sich mit Arbeitsüberlastung konfrontiert: Die Zahl der nicht erledigten Fälle sei weiterhin erheblich, auch wenn sich der Rückstau langsam abbaue. Der junge Asylgerichtshof, seit 2008 in den meisten Fällen Letztinstanz für Asylfälle, zeigt sich nicht scheu: er kassierte letztes Jahr fast ein Fünftel aller an ihn herangetragenen Entscheidungen.

Der Verfassungsgerichtshof weist in seinem Bericht darauf hin, dass es ihm zwar auch im Jahr 2010 gelungen sei, die Arbeitslast einigermaßen zu bewältigen, er fürchtet allerdings, dass die hohe Zahl von Asyl-Beschwerden und die daraus resultierende Doppelbelastung die durchschnittliche Verfahrensdauer in absehbarer Zeit verlängern und seine eigentliche Aufgabe, über grundsätzliche, für den Rechtsstaat essentielle Rechtsfragen zu entscheiden, beeinträchtigen wird, berichtet Parlinkom.

Der VfGH hoffe, dass die in Aussicht genommene Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit möglichst rasch umgesetzt und die Zuständigkeit zur Entscheidung von Asylrechtssachen wieder dem Verwaltungsgerichtshof übertragen wird.

Insgesamt wurden im Jahr 2010 an den Verfassungsgerichtshof 5.133 neue Fälle herangetragen. 2.911 davon betrafen den Asylbereich.

Um den Arbeitsanfall zu bewältigen, hielt der Verfassungsgerichtshof zusätzlich zu den üblichen vier mehrwöchigen Sessionen zwei kurze Zwischensessionen im Jänner und April ab. Insgesamt konnte er dabei 4.719 Rechtssachen erledigen. Dazu zählen unter anderem 103 Gesetzesprüfungsverfahren, 110 Verordnungsprüfungsverfahren, 12 Wahlanfechtungen, 2.740 Asyl-Beschwerden sowie 1.738 Bescheidbeschwerden.

Verfahren dauern 224 Tage

  • 2.606 Rechtssachen, und damit deutlich mehr als in den vergangenen Jahren (2007: 1.359, 2008: 2.174, 2009: 2.192), waren am Ende des Berichtsjahres noch offen, davon 1.321 Asylrechtssachen.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer blieb 2010 mit 224 Tagen, vom Eingangsdatum bis zur Abfertigung der Entscheidung gerechnet, im Rahmen des mehrjährigen Durchschnitts von acht Monaten, wobei Asylrechtssachen nicht berücksichtigt sind.
  • In 274 Fällen gab der Verfassungsgerichtshof laut Bericht dem Beschwerdeführer bzw. der Beschwerdeführerin statt. Dem stehen 153 Abweisungen, 206 Zurückweisungen und 1.779 Ablehnungen gegenüber. Die restlichen 2.307 Fälle firmieren unter „sonstige Erledigungen“, wozu etwa Einstellungen zählen.

Im Rahmen der Gesetzesprüfung hob der VfGH von 43 geprüften Bundes- und Landesgesetzen 20 teilweise auf. Dazu gehörten etwa Bestimmungen im Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, in der Strafprozessordnung, im Arbeitslosenversicherungsgesetz, im Einkommensteuergesetz und im Finanzausgleichsgesetz 2008.

23 Gesetze, unter anderem das Emissionszertifikategesetz, das Poststrukturgesetz und die Straßenverkehrsordnung hielten der Prüfung hingegen stand. 165 Gesetzesprüfungsverfahren waren mit Jahresende noch offen, davon 5 Fälle aus dem Jahr 2009.

  • Wie aus dem im Bericht angeführten ausgewählten Entscheidungen hervorgeht, wurde vom VfGH auch das Anliegen abgelehnt, den Vertrag von Lissabon als verfassungswidrig aufzuheben bzw. für nichtig zu erklären. Er wies einen entsprechenden Antrag als unzulässig zurück und stellte dabei klar, dass aus der Verfassung zwar ein Recht auf Teilnahme an einer angeordneten Volksabstimmung, nicht aber ein Recht auf Durchführung einer Volksabstimmung abzuleiten sei.
  • Ebenfalls vom Verfassungsgerichtshof entschieden wurde, dass Seniorentarife von Verkehrsbetrieben, die für Männer erst ab dem 65. Lebensjahr, für Frauen hingegen schon ab dem 60. Lebensjahr gelten – unabhängig davon, ob jemand pensioniert ist – gesetzeswidrig sind, weil sie dem Gleichbehandlungsgesetz widersprechen.

Personell kam es 2010 auf Ebene der VfGH-Richter zu drei Änderungen im Verfassungsgerichtshof: Michael Holoubek wurde auf Vorschlag des Nationalrats, Georg Lienbacher auf Vorschlag der Bundesregierung zu Mitgliedern des VfGH ernannt. Barbara Leitl-Staudinger ist neues VfGH-Ersatzmitglied.

VwGH urgiert zweistufiges System der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Nach wie vor überlastet sei auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Aufgrund des weitgehenden Wegfalls von Asyl-Beschwerden (sie gehen seit 2008 zunächst an den neuen Asylgerichtshof, wobei in Grundsatzfällen vor allem der Verfassungsgerichtshof ebenfalls angerufen werden kann) lag die Zahl der vom VwGH erledigten Fälle im Jahr 2010 zwar bereits zum zweiten Mal in Folge deutlich über der Zahl der Neuanfälle, der Aktenrückstand sei aber weiter erheblich.

Um den Erledigungsrückstand vollständig abbauen und die Verfahrensdauer nachhaltig reduzieren zu können, hält der VwGH eine Strukturreform der Verwaltungsgerichtsbarkeit für unerlässlich, wie es heißt: Nur mit einer einheitlich zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit würde ein zeitgemäßes und internationalen Standards entsprechendes Rechtsschutzsystem geschaffen.

Um den Gerichtshof kurzfristig zu entlasten, schlägt der VwGH unter anderem vor, den seit 1991 nahezu unveränderten, derzeit 750 € betragenden Grenzwert für die Ablehnung einer Beschwerde in Verwaltungsstrafsachen auf zumindest 2.000 € anzuheben. Außerdem urgiert er eine Kompetenzerweiterung der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) im Bereich des Fremdenpolizeirechts und des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts, wobei der Nationalrat diesem Anliegen bei den Rückkehrentscheidungen bereits Rechnung getragen hat.

1.537 angefochtene Bescheide aufgehoben

  • Konkret sind im vergangenen Jahr 4.851 neue Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt, das ist ein Minus von 9,43 % (505) gegenüber dem Vorjahr. 6.774 Fälle wurden im gleichen Zeitraum erledigt. Somit konnte der Rückstau der unerledigten Beschwerdefälle auf 8.242 abgebaut werden.
  • Die durchschnittliche Erledigungsdauer der mit einer Sachentscheidung erledigten Bescheidbeschwerden erhöhte sich allerdings gleichzeitig von 19 auf 23 Monate. In vielen Fällen müssen Beschwerdeführer immer noch jahrelang auf eine Entscheidung des VwGH warten: insgesamt waren mit Ende 2010 853 Verfahren bereits mehr als drei Jahre anhängig. 20 offene Fälle datierten sogar aus dem Jahr 2005.

Was die 6.774 erledigten Beschwerden und sonstigen Anträge betrifft, entschied der Verwaltungsgerichtshof in 1.537 Fällen (22,69 %), den angefochtenen Bescheid aufzuheben, wird berichtet. Grund dafür waren in erster Linie inhaltliche Einwände (1.065), in etlichen Fällen wurden aber auch Verfahrensvorschriften verletzt oder Entscheidungen von einer unzuständigen Behörde getroffen.

In 2.084 Fällen wurde die Beschwerde hingegen als unbegründet abgewiesen. Die Behandlung der weiteren Beschwerden wurde entweder abgelehnt oder das Verfahren wegen fehlender Prozessvoraussetzungen eingestellt. 9 Mal entschied der VwGH in der Sache selbst.

Die Aufarbeitung der in Asylsachen entstandenen Rückstände könnte dem VwGH zufolge 2011 zur Gänze abgeschlossen werden.

Sicherheitswesen am kritischsten

Inhaltlich gesehen betrafen die mit Abstand meisten Beschwerdefälle wieder das Sicherheitswesen (3.048). Aber auch Steuerbescheide und Bescheide aus den Bereichen Baurecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Dienstrecht wurden beim Verwaltungsgerichtshof häufig bekämpft.

In 14 Fällen machte der VwGH ein Normenprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig, drei Fälle legte der VwGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. Gleichzeitig ergingen im Berichtszeitraum fünf Vorabentscheidungen des EuGH über Ersuchen des Verwaltungsgerichtshofs.

Im Bericht werden einige ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs angeführt, etwa in Bezug auf die Versteuerung von privat genutzten Bonusmeilen, die Wahrung des Objektivitätsgebots durch den ORF, die Haftung juristischer Personen für Geldstrafen von Geschäftsführern und anderen befugten Vertretern, die 380 kV-Leitung in Salzburg, die Gewährung von Sozialhilfe an EU-Bürger und den Nichtraucherschutz in Einkaufszentren.

Asylgericht kassiert 20% der Entscheidungen

Der junge Asylgerichtshof hat, wie aus seinem vor kurzen vorgelegten Tätigkeitsbericht hervorgeht, bisher rund ein Fünftel der an ihn herangetragenen erstinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben. Im Jahr 2010 waren es 2359 Fälle (17,5 Prozent), berichtet die Parlamentskorrespondenz.

  • Dabei wurden im Vorjahr 9216 Verfahren beim Asylgerichtshof neu anhängig gemacht und im gleichen Zeitraum 14.056 Verfahren abgeschlossen.
  • 878 Mal hat der Asylgerichtshof von sich aus Asylwerbern den Flüchtlingsstatus zuerkannt; in 341 weiteren Fällen hat er festgestellt, dass eine Abschiebung oder Zurückschiebung in den Herkunftsstaat unzulässig ist.
  • In 595 Fällen hat der Asylgerichtshof einen Ausweisungsstopp ausgesprochen.
  • In 81 Fällen wurde über Beschwerden betreffend den Verlust des Asylstatus oder die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten entschieden: in fast drei Viertel der Fälle (60) wurde dabei die Entscheidung der Erstinstanz vom Asylgericht aufgehoben.

Insgesamt hat der Asylgerichtshof bisher 35.000 Verfahren abgeschlossen; in 68 Prozent der Fälle wurde die Entscheidung der Erstinstanz bestätigt, in 20 Prozent aufgehoben. 15.000 Verfahren waren mit Stand Jahresanfang 2011 noch offen, davon 7000 Altverfahren.

Link: Parlament

Link: Verfassungsgerichtshof

Link: Verwaltungsgerichtshof

 

 

 

 

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