Wien. Für Notare soll die österreichische Staatsbürgerschaft künftig nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein: Eine kürzlich im Parlament beantragte Änderung des Notariatsgesetzes (1660/A(E)) trägt einem entsprechenden Urteil des EuGH Rechnung.
Das europäische Höchstgericht hatte das Abstellen auf die österreichische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars in Österreich als Verstoß gegen das EU-Recht erkannt.
Die Initiative der Regierungsparteien (eingebracht von den Abgeordneten Heribert Donnerbauer, ÖVP, und Johannes Jarolim, SPÖ) stelle nun klar, dass künftig der Beruf des Notars nicht mehr nur österreichischen Staatsbürgern, sondern generell Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz offen steht, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
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