
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Ministerium für Konsumentenschutz (BMASK) mit einer Verbandsklage gegen die deutsche Firma Content4U als Betreiberin der Website „Download-Service“ vorgegangen. Dort werden kostenlos im Internet verfügbare Programme für eine Jahresmitgliedschaft von 96 Euro zum Download angeboten.
Der Hinweis darauf sei jedoch unter „Vertragsinformation“ höchst versteckt angebracht, so der VKI. Das Handelsgericht Wien hat nun klargestellt, dass die Information über den Preis von Internetdienstleistungen klar und deutlich zu erfolgen hat und der beklagten Firma ihre Praxis untersagt (nicht rechtskräftig).
Das Gericht sieht in den vom VKI kritisierten Entgeltsklauseln Vertragsbestimmungen, die für den Kunden nachteilig sind. Diese Klauseln seien gesetzwidrig und gelten als nicht vereinbart, heißt es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Passend zu Tagung des Ministeriums
Das koordinierte Vorgehen gegen derartige Missstände war auch unlängst Thema der Tagung „catch me if you can. Geschäfte an der Grenze des Erlaubten“, die vom Ministerium für Konsumentenschutz organisiert wurde und sich mit wirksamen Maßnahmen gegen Internetabzocke, Werbefahrten und Cold Calling befasste.
„Es freut uns, dass wir rechtzeitig zur Tagung über einen Erfolg gegen ein Unternehmen berichten konnten, das branchenübliche Gratis-Downloads gegen ein – nicht klar kommuniziertes – Entgelt angeboten hat. Hier zeigt sich zudem wieder, dass die Gerichte bei derartigen Praktiken kein Pardon kennen“, sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
„Um in Zukunft aber noch zielgerichteter gegen derartige Unsitten vorgehen zu können, wären Instrumente hilfreich, mit denen man nicht nur Verbote durchsetzen, sondern auch den Gewinn aus diesem Unrechtshandeln abschöpfen kann“, meint Kolba abschließend.
Link: VKI-Rechtsportal