
Wien. Vor wenigen Tagen ging der „Manz Tarifrechner Lite“ online: er soll auf einfache Art und Weise Anwaltshonorare bei gerichtlichen Verfahren nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) transparent machen.
Die Verlagsexperten hinter dem Tool erklären hier auf Anfrage von Recht.Extrajournal.Net die einzelnen Elemente, aus denen sich das Anwaltshonorar zusammensetzt – und wie auch Nichtjuristen mit dem Tarifrechner eine Gesamtsumme errechnen können.
Im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sind die einzelnen Tätigkeiten eines Anwaltes nach Tarifposten (TP) unterteilt. Sie bilden die Grundlage für den Tarifrechner. Das bedeutet: je nachdem, welche Tätigkeit der Anwalt ausgeführt hat, kann er dafür verschieden hohe Kosten verrechnen – je nach Tarif.
Die wichtigsten Tarifposten im Überblick:
- TP3A: Umfangreichere Schriftsätze, wie z.B. eine Klage bei einem Verkehrsunfall, Verhandlungen (mit Beweisaufnahme) vor Gericht
- TP3B: Berufung (=ein Rechtsmittel gegen ein Urteil)
- TP5: einfache Schreiben, wie z.B. ein Brief mit einer Seite
- TP6: umfangreichere Schreiben, wie z.B. ein Brief mit mehr als einer Seite
- TP8/1: Besprechungen oder Telefonate mit dem Anwalt über 10 Minuten
- TP8/2: Besprechungen oder Telefonate mit dem Anwalt bis 10 Minuten
Der Einheitssatz kommt dazu
Im nächsten Schritt schlagen die Anwältin oder der Anwalt noch den sogenannten Einheitssatz auf: Der Einheitssatz (ES) ist ein Zuschlag, der pauschal bestimmte Zusatzleistungen abdeckt, die der Anwalt erbringt.
Bringt ein Anwalt z.B. eine Klage ein, sind davor meist Telefonate, Besprechungen oder Schreiben erforderlich. Solche Leistungen werden pauschal mit dem Einheitssatz abgegolten. Bei den meisten Klagen wird der „doppelte Einheitssatz“ verrechnet, im folgenden Beispiel des Manz-Verlags sind das 120% von € 154,90.
In bestimmten Fällen kann es außerdem noch weitere Zuschläge geben (Verbindungsgebühr, Streitgenossenzuschlag, ERV Eingabe u.a.). Das ist etwa dann wichtig, wenn in dem Fall mehrere Klienten vertreten werden und/oder es mehrere Gegner (und nicht nur einen) gibt: dann erhöht sich das Honorar pro weiterem Klient bzw. Gegner um 5-10 Prozent, aber nur um maximal 55 Prozent.
Ein Beispiel
Bei einem Verkehrsunfall ist ein Schaden von € 5.000,00 (=Streitwert) entstanden. Die anwaltliche Leistung für die Einbringung einer Klage (also Tarifposten 3A, „umfangreicher Schriftsatz vor Gericht“) würde sich laut dem Online-Tarifrechner folgendermaßen berechnen:
- Klage TP3A mit Streitwert 5.000,- Euro: € 154,90
- +Doppelter Einheitssatz (+120%): + € 185,88
- = Gesamt netto: € 340,78
- +20% USt (+ € 68,16)
- = Gesamt: € 408,94
Link: Manz Tarifrechner Lite