Wien/Budapest. Ungarn hat mit seinem umstrittenen Gesetz zur Zwangskonvertierung von Fremdwährungskrediten den ausländischen Banken Verluste in Höhe hunderter Millionen Euro beschert und gilt generell bei den Bankern derzeit als unerfreuliches Pflaster. Doch Banken wie die Erste Group müssen ihre Ungarn-Verluste eventuell nicht widerspruchslos hinnehmen: Abgesehen von der Anfechtung der strittigen Gesetze steht ihnen auch eine Klage auf Schadenersatz offen, heißt es bei Rechtsexperten.
Es bestehe etwa die Möglichkeit einer Klage gemäß internationalen Investitionsschutzabkommen, so Freshfields-Experte Friedrich Jergitsch. Ungarn hat diese schon lange vor seinem EU-Beitritt ratifiziert.
Bekanntlich hat vor kurzem die Erste Group unter großem öffentlichen Aufsehen angekündigt, den Firmenwert ihrer Tochterbank in Ungarn auf Null abzuschreiben und darüber rund bis zu 600 Mio. Euro an frischem Kapital in die Tochter nachschießen zu müssen. Auch die RBI wird in Ungarn voraussichtlich Kapital nachschießen.
Friedrich Jergitsch, Partner für Bank- und Finanzrecht im Wiener Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer, gegenüber Recht.Extrajournal.Net: „Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Klage auf Grundlage von Investitionsschutzabkommen. Das entsprechende österreichisch-ungarische Investitionsschutzabkommen ist seit 1989 in Kraft, auch zwischen Ungarn und anderen betroffenen Ländern bestehen derartige Abkommen.“
Brüssel prüft
Generell nimmt die Zahl solcher Klagen in den letzten Jahren stark zu. Darüber hinaus bestehen auch EU-rechtliche Möglichkeiten zur Bekämpfung des Gesetzes, heißt es weiter. Das Fremdwährungs-Konvertierungsgesetz selbst steht derzeit im Visier der EU-Behörden; auch die Banken selbst haben angekündigt, sich zur Wehr setzen zu wollen, Details stehen aber noch aus.
Link: Erste Group
Link: Freshfields