Wien/Budapest. Laut Wirtschaftskanzlei Freshfields können ausländische Banken, die in Ungarn etwa wegen des umstrittenen Fremdwährungskreditgesetzes Abschreibungen vornehmen müssen, diese eventuell beim ungarischen Staat einklagen. Ein prominenter Fall ist die Erste Group, die gerade Abschreibungen im Fall mehrerer hundert Millionen Euro angekündigt hat.
Man lasse sich in dieser Frage alle Möglichkeiten offen, heißt es bei der Ersten gegenüber Recht.Extrajournal.Net.
Welche Schritte eventuell ergriffen werden, sei noch nicht fixiert. Auch auf die Frage, wie und in welcher Form solche Klagen tatsächlich eingebracht werden könnten, wird seitens der Ersten in Wien nicht näher eingegangen.
Möglicherweise liegt der Ball auch bei der Erste Bank Ungarn als konkret von den Abschreibungen betroffenes Unternehmen, heißt es in Bankenkreisen.
Als Möglichkeit wurde bisher u.a. eine Verurteilung Ungarns wegen Verstoß gegen den EU-Grundsatz des freien Kapitalverkehrs und der Regeln für staatliche Beihilfen genannt, auf deren Basis die Banken auf Schadenersatz klagen könnten. Doch ist auch ein Verstoß gegen die internationalen Investitionsschutzabkommen denkbar, die Ungarn bereits lange vorher – im Fall Österreichs etwa 1989 – abgeschlossen hat.
Link: Erste Group