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Recht, Tipps

Fremdwährungskredite: VKI erwirkt Urteil für Kreditnehmer gegen Bank

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Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums einen Kreditnehmer gegen seine Bank unterstützt, die bei Endfälligkeit eines Fremdwährungskredits aushaftendes Kapital eingeklagt hat. Der Kreditnehmer wehrte sich gegen diese Forderung mit dem Argument nicht ausreichend über das Währungsrisiko informiert worden zu sein.

Nun hat das Landesgericht Wien dem Beklagten recht gegeben und die Klage der Bank abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beklagte und seine Gattin hätten ein Gartenhaus renovieren und zu diesem Zweck einen Kredit aufnehmen wollen, so der VKI. Zusammen mit der Abdeckung von Vorkrediten hätten sie 680.000 ATS 49.417,53 Euro) benötigt.

Ein Arbeitskollege und Mitglied eines Vermögensberater-Teams soll ihm geraten haben, stattdessen einen zehnjährigen endfälligen Fremdwährungskredit über 1.420.000 ATS 103.195,42 Euro) in Yen aufzunehmen und die Differenz zwischen benötigter und gewährter Darlehenshöhe in eine „HiTecLife“-Lebensversicherung mit einer Veranlagung in US-Dollar einzuzahlen, um damit Zinsen zu sparen und bei Rückzahlung einen Überschuss zu „kassieren“, so der VKI.

Im Fachjargon wird dies als sogenannte „Hebelfinanzierung“ bezeichnet. Dem Sachbearbeiter der Bank seien die Einkommensverhältnisse des Kunden, das Zustandekommen der Kreditsumme und die in Aussicht genommene „Hebelfinanzierung“ im Detail bekannt gewesen, meint der VKI.

Zwischen dem Vermittler-Team und der Bank habe es auch in anderen Fällen eine  Zusammenarbeit gegeben. Die Bank hätte an den Vermittler des Kredites auch 21.300 ATS (1.547,93 Euro) Provision ausgezahlt, so der VKI.

Über Währungsrisiko beim Tilgungsträger nicht informiert

Der Sachbearbeiter habe laut VKI den Kunden lediglich über das Währungsrisiko beim Fremdwährungskredit informiert. Er soll allerdings nicht davor gewarnt haben, dass sich bei einem Kredit in Yen und einem Tilgungsträger in Dollar das Währungsrisiko kumuliert und dass der Kredit rund sechs Monate vor Auslaufen des Tilgungsträgers zur Rückzahlung fällig ist, so der VKI.

Schließlich realisierte sich bei Fälligkeit der Kreditrückzahlung Ende 2008 das Währungsrisiko: es waren nunmehr rund 137.000 Euro zurückzuzahlen.

Tilgungsträger performte nicht wie prognostiziert

Der Tilgungsträger soll gleichzeitig nur ein Viertel des prognostizierten Wertes erbracht haben. Der VKI errechnete, wie viel der Kunde im Fall der Aufnahme eines Abstattungskredites über die ursprünglich benötigten 49.417,53 Euro zu zahlen gehabt hätte.

Der Kunde zahlte noch einen Restbetrag von rund 34.000 Euro, woraufhin er von der Bank auf Zahlung von rund 54.000 Euro geklagt wurde. Umgekehrt wendete der Kunde – unterstützt vom VKI – Schadenersatzansprüche in Höhe der Klagsforderung ein.

Das Landesgericht Wien entschied nun, dass der Bankmitarbeiter den völlig unbedarften Kunden vor diesem Geschäft hätte warnen müssen, so der VKI.

Zwar unterliege die Bank mit der Kreditgewährung nicht den Regeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes, es bestünden aber nach allgemeinem Zivilrecht vorvertragliche Schutzpflichten, die die Bank verletzt habe. Der Anspruch auf Schadenersatz bestünde laut Gericht zu Recht, heißt es in einer Aussendung des VKI. Die Klage der Bank wurde abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Link: VKI-Rechtsportal

 

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