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Recht, Tipps

EuGH zum Persönlichkeitsrecht im Internet: Klage gegen Internetportal muss nicht an dessen Sitz erfolgen

Luxemburg/Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (C-509/09 und C-161/10), dass in Zukunft Personen, die ein Internetportal wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts klagen wollen, dies nicht mehr im Land des Herausgebers der Internetseite machen müssen, meldet das IT-Fachportal heise online.

Die EuGH-Richter haben festgestellt, dass es durch die „weltumspannende Verbreitung“ über das Internet schwer sei festzustellen, wo denn genau der Schaden durch die Persönlichkeitsrechtsverletzung entstanden ist. Daher könne der Kläger im Land seines Hauptwohnsitzes klagen, unabhängig davon wo das Internetportal beheimatet sei, heißt es.

Ausgelöst worden sei das Ganze u.a. durch die Klage eines Mannes, der wegen Mord an dem bayrischen Volksschauspieler Walter Sedlmayr verurteilt wurde und nach seiner Haftentlastung eine Klage in Deutschland gegen ein österreichisches Internetportal einbrachte, da dort sein vollständiger Name genannt wurde.

Die Österreicher bezweifelten die Zuständigkeit der Deutschen und der deutsche Bundesgerichtshof rief den EuGH an, so heise online. Mit der jetzt gefallenen Entscheidung habe der EuGH Schadenersatzklagen wegen Ehrverletzungen im Internet deutlich vereinfacht.

Link: Artikel auf heise online

Link: EuGH

 

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