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Recht

Neues Gaswirtschaftsgesetz soll Wettbewerb am Gasmarkt erhöhen und Kostenersparnisse für die Kunden bringen

Reinhold Mitterlehner © Thule G. Jug / BMWFJ

Wien. Am 19. Oktober 2011 hat der Nationalrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit das neue Gaswirtschaftsgesetz (GWG) beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Novelle wird das dritte EU-Energiebinnenmarktpaket für den Gasbereich in Österreich vollständig umgesetzt.

Es soll den Lieferantenwechsel erleichtern, Transparenz in Netze, Anbieter und Rechnung bringen und pro Haushalt ein Einsparungspotential von rund 170 Euro pro Jahr bringen, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

„Mit unserer Novelle erhöhen wir den Wettbewerb am Gasmarkt und bauen gleichzeitig die Kundenrechte aus. Konkrete Vorteile bringt vor allem der schnellere Lieferantenwechsel, dazu kommen niedrigere Gebühren für Ab- und Anschaltungen“, so Mitterlehner.

Schnellerer Lieferantenwechsel

Die GWG-Novelle vereinfacht den Lieferantenwechsel von Haushalten und Gewerbebetrieben bei der Gasversorgung: Künftig wird eine Drei-Wochen-Frist gelten, bisher dauerte der Wechsel bis zu acht Wochen. Das Einsparpotenzial soll je nach Bundesland bei bis zu 170 Euro pro Jahr liegen, so Mitterlehner.

Im internationalen Vergleich liegt die österreichische Gas-Wechselrate mit derzeit rund ein Prozent im Haushaltsbereich deutlich im unteren Bereich. Zum Vergleich: In Deutschland sind es vier Prozent, in den Niederlanden zehn Prozent.

Ab- & Anschaltung billiger

Im Sinne der Kunden wurden auch die Höchstpreisregelungen geändert: Bisher wurden je nach Anbieter teilweise über 100 Euro für Ab- und Anschaltungen verrechnet, in Zukunft wird dieser Betrag mit 30 Euro begrenzt sein. Sicherstellungen bzw. Vorauszahlungen werden auf eine Monatsrate limitiert, bisher wurden bis zu drei Raten verlangt.

Darüber hinaus wird erstmals ein Recht auf Grundversorgung für private Endverbraucher sowie kleine Unternehmen verankert: Eine Konsequenz daraus sei, dass ein Versorger den sogenannten „schutzbedürftigen“ Kunden nicht teurere Gaspreise verrechnen darf als anderen Kunden.

Zusätzliche Vorteile soll die Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Beschwerdestelle bei der Regulierungsbehörde E-Control sowie die gesetzliche Verankerung eines Tarifkalkulators bringen, heißt es.

Mehr Transparenz in Rechnungen

Um die Transparenz weiter zu erhöhen, müssen auch Werbematerial und Rechnungen zukünftig verpflichtend mehr Informationen aufweisen, heißt es in einer Aussendung.

Auf Rechnungen sollen die Versorgungsunternehmen zukünftig verpflichtend telefonische Kontaktdaten für Störfälle sowie alle auf Gas entfallenden Steuern und Abgaben gesondert auflisten müssen. Zudem bekomme der Kunde das Recht, auf Anfrage auch eine unterjährige Abrechnung zu erhalten, heißt es dort.

Entflechtung soll mehr Wettbewerb bringen

Ein weiterer zentraler Punkt sei die Entflechtung („Unbundling“) der Fernleitungsnetzbetreiber von den übrigen Aktivitäten eines „vertikal integrierten“ Erdgasunternehmens, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Für die österreichischen Fernleitungsbetreiber (OMV Gas GmbH, TAG GmbH, BOG GmbH) stünden künftig vier Entflechtungsmodelle zur Auswahl:

  • Die eigentumsrechtliche Entflechtung als Grundmodell: dabei wird das Übertragungsnetz vollständig herausgelöst und verkauft.
  • Der unabhängige Netzbetreiber („Independent System Operator – ISO“): das Eigentum darf beim bisherigen Betreiber bleiben. Das gesamte Netz wird aber von einem fremden Unternehmen gemanagt.
  • Der unabhängige Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber („Independent Transmission Operator – ITO“): dabei muss das Fernleitungsnetz in eine separate Gesellschaft ausgelagert werden, darf aber im bestehenden Konzern bleiben. Es gelten jedoch strikte Trennungsvorschriften.
  • Ebenfalls zulässig sei eine Mischform, die gemäß den EU-Vorgaben Elemente des ISO- und ITO-Modells miteinander verbindet.

Änderungen gibt es auch für Verteilernetzbetreiber, die Unternehmen und Haushalte direkt beliefern: Der Markenauftritt (Logo, Name etc.) muss künftig so erfolgen, dass die Kunden klar zwischen Netzbetreiber und Gaslieferant unterscheiden können.

Drehscheiben-Funktion Österreichs

Verbesserungen will die GWG-Novelle auch beim Gashandel bringen: Aufgrund der EU-Vorgaben ist das sogenannte „Entry-Exit-Modell“ in Österreich einzuführen.

Derzeit werden die Tarife noch abhängig von den Vertragswegen verrechnet: Die Gasmengen können nur gehandelt werden, wenn auch die jeweiligen Transportkapazitäten verfügbar und bei den einzelnen Netzbetreibern gebucht worden sind.

In Zukunft sollen die Tarife für die Gaslieferanten transport- und streckenunabhängig sein und nur noch für die Ein- und Ausspeisung im Fernleitungssystem anfallen, so das Ministerium.

„Diese Liberalisierung erleichtert im gesamten österreichischen Fernleitungsnetz den Gashandel, was zu mehr Wettbewerb und Gasverfügbarkeit im Interesse der Kunden führen soll. Zusätzlich kann Österreich seine Drehscheibenfunktion am internationalen Gasmarkt ausbauen“, betont Mitterlehner.

Unter anderem angesichts der gut ausgebauten Gasinfrastruktur – Österreich besitzt rund neun Prozent der europäischen Gasspeicherkapazitäten – könne man von der EU-weiten Liberalisierung „überproportional“ profitieren, heißt es.

Bessere Mess-Systeme und Absicherung für Netze

Die Novelle schafft auch den Rechtsrahmen für die Einführung von intelligenten Mess-Systemen („Smart Meters“) am Gasmarkt, was mehr Transparenz und den effizienteren Einsatz von Energie ermöglichen soll.

Die Details zu Einführungszeitraum und Flächendeckung will der Wirtschaftsminister unter Einbeziehung der Stakeholder (Gaswirtschaft, Konsumentenvertreter, E-Control) festlegen, so das Ministerium. Die Regulierungsbehörde soll – wiederum in Absprache mit den Stakeholdern – für einheitliche technische Standards sorgen.

Die GWG-Novelle soll auch die Versorgungssicherheit erhöhen. Künftig werde die Qualitätssicherung und der Ausbau der Gasleitungen durch die gesetzliche Verankerung der „Anreizregulierung“ unterstützt.

Die Systemnutzungsentgelte für die Netzeigentümer müssen demnach eine angemessene Vergütung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur sowie neue Investitionen in das Netz darstellen, sofern diese „wirtschaftlich und effizient“ getätigt werden.

Darüber hinaus müsse die Fernleitungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen koordinierten zehnjährigen Netzentwicklungsplan vorlegen, heißt es abschließend.

 

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