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Recht

Unternehmensaufsicht auf dem Prüfstand: KWT und IWP luden zur Diskussion über Aufsichtsräte und Gerichte

Wieltsch, Eberhartinger, Pitzer, Rasinger, Mitterstieler, Liebscher, Ertl, Theisen ©KWT/S.Klimpt

Wien. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer luden am 24. Oktober zum Thema „Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte – Unternehmensaufsicht auf dem Prüfstand“ nach Wien.

Es diskutierten u.a. Peter Ertl (KPMG Austria), Edgar Pitzer (TPA Horwath), Clemens Hasenauer (CHSH), Christoph Herbst (Mitglied des Verfassungsgerichtshofes), Gerhard Schwartz (Ernst & Young), Wolfgang Wesener (Moore Stephens Austria) und Fritz Zeder (Leitender Staatsanwalt & Experte für Medienrecht im Justizministerium).

Es ging vorrangig um die Zusammenarbeit von Aufsichtsräten und Wirtschaftsprüfern und über die aktuelle Rechtspraxis, wenn sich Gerichte mit der Unternehmensaufsicht befassen.

Panel I „Partners in Governance“

Was früher eine reine Honoratiorenrunde gewesen sei, so die einleitende Feststellung von Georg Kathrein, Sektionschef im Justizministerium, sei heute die wichtigste Institution in einem Unternehmen: der Aufsichtsrat.

Ausgestattet mit einer „Fülle an Kompetenzen und Verantwortlichkeiten“, stelle er sicher, dass die Unternehmensführung „kompetent“ begleitet und überwacht wird – sofern der Aufsichtsrat „Augen und Ohren im Unternehmen“ hat, so Kathrein.

Der Münchener Universitätsprofessor Manuel René Theisen arbeitete in seiner Keynote zwei weitere Faktoren professioneller Aufsichtsratstätigkeit heraus: „dass sie die Fähigkeit und die Bereitschaft haben, mit Wirtschaftsprüfern auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten und sie als Partner im Kontrollprozess zu begreifen – und dass sie für ihre gewachsenen Aufgaben adäquat bezahlt werden“, was vielfach nicht der Fall sei, so Theisen.

Wirtschaftsprüfer Edgar Pitzer von TPA Horwath betonte, dass auch die Honorare von Abschlussprüfern in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen seien und Preisdumping in der Branche immer üblicher würde, was die Frage aufwerfe, ob denn Unternehmensaufsicht in Österreich nichts kosten dürfe.

Entgegen Manuel René Theisens Aussage, dass die Kooperation von Abschlussprüfern und Aufsichtsräten noch „verbesserungsbedürftig“ sei und auch Vorstand, Prüfer und Aufsichtsrat „noch keine funktionierende Einheit bilden“, berichtete der langjährige Aufsichtsrat in diversen Unternehmen, Rainer Wieltsch, dass das Triumvirat (Vorstand, Prüfer, Aufsichtsrat) in „seinen“ Unternehmen immer gut zusammengearbeitet habe, zumal ja alles von dieser funktionierenden Zusammenarbeit abhänge.

Der große Vorsitzende

Auch der frühere Nationalbankgouverneur, Klaus Liebscher, heute Aufsichtsrat in diversen Unternehmen, zeichnete ein positives Bild der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, wobei er hervorhob, wie wichtig der Aufsichtsratsvorsitzende für die Gestaltung der Zusammenarbeit sei. Er betonte auch, wie wichtig gute Protokolle und qualitative Management Letter für den Aufsichtsrat seien.

Peter Ertl von der KPMG ergänzte in der Diskussion, dass die Krise Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer geradezu „aneinander geschmiedet“ habe, da die Finanz- und Liquiditätsprobleme von Unternehmen eine kontinuierliche, aktive Zusammenarbeit quasi erzwungen hätten.

Die Spezialistin für Treuhand- und Rechnungswesen an der WU Wien, Eva Eberhartinger, betonte, dass der Diskussionsaustausch zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern – neben Protokollierung und Berichtswesen – viel mehr gefördert werden müsse.

Wilhelm Rasinger von der IVA unterstützte Eberhartinger in diesem Argument, wünschte sich kurze und prägnante Protokollierungen, dafür aber viel mehr Kommunikation im Aufsichtsrat, der oft „bunt zusammengewürfelt“ sei und oft erst zusammenwachsen müsse.

Rasinger regte auch an, den Vorstand bei gewissen Aufsichtsratsbesprechungen auszuladen, um im Aufsichtsrat – auch mit dem Wirtschaftsprüfer – „freier sprechen zu können“.

Klaus Liebscher sah darin die Gefahr eines Bruchs des Vertrauensverhältnisses zwischen Aufsichtsrat und Vorstand und er betonte, dass der Vorstand meist viel mehr Überblick und Information über ein Unternehmen habe als der Wirtschaftsprüfer.

Manche Vorstände seien aber „Präsentationskaiser“, so Rasinger, daher müsse man hinter ihre Fassade sehen.

Auch Rainer Wieltsch opponierte gegen Aufsichtsrat-Sitzungen ohne Vorstand und plädierte für vermehrte Strategieklausuren, an denen Vorstand, Wirtschaftsprüfer und Betriebsräte teilnehmen, also das „ganze Biotop“, da lerne man am meisten, so Wieltsch.

Panel II: Unschuldig/schuldig

Zu Beginn informierte der stellv. Kabinettschef für Strafvollzug und Gesellschaftsrecht im Justizministerium, Johannes Rehulka, über die umfangreichen Bemühungen des Justizministeriums, Richter und Staatsanwälte betriebswirtschaftlich auszubilden; er betonte, dass seit der Strafrechtsreform 2008 sehr viel geschehen sei, es aber noch „Nachholbedarf“ gäbe.

Damit Gerichte präzisere Gutachteraufträge zu formulieren in der Lage sind, seien bislang sieben Experten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare etc.) angestellt worden, die die nötige Expertise einbringen. Ziel der Ausbildungsoffensive sei es, die Dauer der Gerichtsverfahren abzukürzen und die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen.

Christoph Herbst, Rechtsanwalt, Ex-Flughafen-Vorstand und heute Richter des Verfassungsgerichtshofes, plädierte für eine Zentralisierung von Gerichten und Staatsanwälten, die mit Wirtschaftsthemen befasst sind, um dort Kompetenzen zu bündeln.

Außerdem zeigte er sich kritisch gegenüber der Rolle von Sachverständigen, die heutzutage über den „Ausgang von Verfahren entschieden“; in Wirtschaftsstrafverfahren seien das außerdem einige wenige, „deren Macht immer größer“ werde; er plädierte für das „amerikanische System“ einer Liste von in Frage kommenden Sachverständigen, aus denen per Los ausgewählt werde.

Auch Gerhard Schwartz, Wirtschaftsprüfer bei Ernst&Young, zeigte sich kritisch gegenüber der „Macht und Bedeutung“ von Sachverständigen, die oft nur für’s Gericht arbeiteten und nicht mehr aktiv im Wirtschaftsgeschehen stünden.

Der leitende Staatsanwalt im Justizministerium, Fritz Zeder, zeigte sich offen für die Kritik von Clemens Hasenauer, Rechtsanwalt bei CHSH, dass nicht jeder Regelverstoß eines Wirtschaftstreibenden im Strafrecht landen müsse, schließlich gäbe es ja auch auf anderen Rechtsgebieten, etwa im Straßenverkehr, eine Fülle an Strafen, von kleinen Verwaltungsstrafen bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen, die verhängt würden.

Gerhard Schwartz, Wirtschaftsprüfer bei Moore Stephens Austria, kam in diesem Zusammenhang neuerlich auf die Notwendigkeit einer akribischen Dokumentation zu sprechen, die die einzige Möglichkeit sei, im Verfahrensverfall sicher zu gehen, dass Gerichte im Nachhinein verstehen könnten, was „damals“ geschehen ist.

Abschließend plädierte Christoph Herbst für eine stärkere Anwendung der Business Judgement Rule und damit gewisser Angemessenheitsspielregeln für die Beurteilung von Risiko. Staatsanwälte wüssten oft nicht, in welcher Situation ein Vorstand Entscheidungen zu treffen habe.

So wichtig es auch sei, einschlägig ausgebildete Staatsanwälte und Richter zu haben, so wichtig sei es auch, etwaige Pflichtverletzungen eines Vorstands oder Aufsichtsrates eingedenk dessen zu beurteilen, dass er sie „damals“ im besten Sinne eines Unternehmens getroffen habe, so Herbst.

Link: Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Link: Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer

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