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Recht

Schönherr: Nach 12 Jahren Markenstreit um „Budweiser“ endgültig gewonnen

Christian Hauer ©Schönherr

Prag/Wien. Die Anwaltskanzlei Schönherr hat nach eigenen Angaben für den US-Brauriesen Anheuser-Busch nach zwölfjähriger Prozessdauer „einen großen und endgültigen Erfolg“ errungen.

Gegner war die tschechische Budweiser Budvar National Corporation. 1999 hatte das Handelsgericht Wien auf Antrag der tschechischen Brauerei eine einstweilige Verfügung erlassen, mit welcher der Vertrieb von Bier der Marke „Bud“ (bzw. „American Bud“) verboten wurde. Der Streit ging bis zum Europäischen Gerichtshof. 

Die ursprüngliche Entscheidung des Handelsgerichts wurde in weiterer Folge vom Oberlandesgericht Wien und schließlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt, so Schönherr. In einem Parallelverfahren hatte auch das Landesgericht Salzburg eine gleichlautende einstweilige Verfügung erlassen.

Im Hauptverfahren hat das Handelsgericht Wien den Europäischen Gerichtshof um Vorab-Entscheidung angerufen. Gegenstand dieses Verfahrens waren zahlreiche komplexe Rechtsfragen des Völkerrechts, des Markenrechts, des unlauteren Wettbewerbs und des europäischen Gemeinschaftsrechts, insbesondere über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, so Schönherr in einer Aussendung.

EU-Recht geht vor Abkommen aus 1976

Im Laufe des Verfahrens habe der Europäische Gerichtshof zweimal und der österreichische Oberste Gerichtshof dreimal – zuletzt endgültig – entschieden. Die Klage der Budweiser Budvar National Corporation wurde mit Urteil des OGH vom 9. August 2011 rechtskräftig abgewiesen.

In seinem Urteil hat der OGH die Rechtsansicht des EuGH übernommen. Als entscheidend habe sich erwiesen, dass sich die tschechische Brauerei nicht mehr auf das seinerzeitige bilaterale österreichisch-tschechoslowakische Abkommen aus 1976 berufen kann, weil dem europäischen Schutzregime zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben der Vorrang zukommt, so Schönherr.

Das bedeute, dass Anheuser-Busch Bier der Marken „Bud“ und „American Bud“ in Österreich ungehindert in Verkehr bringen darf. Anheuser-Busch, bzw. deren inländische Vertriebsfirmen, wurden während der gesamten Dauer des Verfahrens von Christian Hauer, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, vertreten.

Link: Schönherr

 

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