Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Winterreifen: Versicherer Allianz warnt vor Problemen mit der Kaskoversicherung

Xaver Wölfl ©Allianz

Wien. Seit 1. November 2011 gilt die witterungsbedingte Winterreifenpflicht in Österreich: Fahrzeuge müssen bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Winterreifen versehen sein, sonst riskiert man nicht nur einen Unfall, sondern auch Strafen bis zu 5.000 Euro wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Es geht aber nicht nur um Unfallgefahr und Geldstrafen: Eine Kaskoversicherung könnte bei falscher Bereifung im Falle eines Schadens die Zahlung verweigern, warnt die Allianz– und das gelte auch außerhalb der Fristen der gesetzlichen Winterreifenpflicht.

Jeder verantwortungsbewusste Fahrzeughalter sollte daher möglichst schon vorher Winterreifen aufziehen, so Xaver Wölfl, Leiter Market Management der Allianz: Empfehlenswert sei es, die Winterreifen sicherheitshalber von „O“ wie Oktober bis „O“ wie Ostern zu fahren. Denn spätestens bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius würden Sommerreifen ihre Haftfähigkeit verlieren.

Als Winterreifen gelten nur Reifen, die an der Seitenwand mit der Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ versehen sind, und auch noch die nötige Profiltiefe aufweisen.

Grobe Fahrlässigkeit

Verursacht der Lenker eines vorschriftswidrig nicht mit Winterreifen ausgerüsteten Pkw einen Schaden, ersetzt dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten im Regelfall trotzdem den Schaden, so Wölfl. Die Kaskoversicherung könnte jedoch dem Lenker des sommerbereiften Fahrzeugs wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Zahlung verweigern, warnt die Allianz.

Ob die Reifen noch den gesetzlichen Vorschriften genügen, könne jeder Fahrzeughalter ganz einfach selbst überprüfen: mit einer 1-Euro-Münze, die er zwischen die Profilrillen des Reifens hält. Ist die goldene Umrandung des Geldstücks bereits zu sehen, ist die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern unterschritten – diese sind dann als Winterreifen nicht mehr zugelassen.

Sobald Reifen älter als sechs Jahre sind, sollten sie auch bei noch ausreichender Profiltiefe ausgetauscht werden. Das Herstellungsdatum ist ebenfalls in die Seitenwand des Reifens eingraviert.

Link: Allianz

Weitere Meldungen:

  1. Sfakianakis Group erwirbt Ajar Car Rental mit CMS und PHH
  2. Mercedes übernimmt Oldtimer-Restaurator Kienle: Die Berater
  3. Lucky-Car übernimmt ATU mit Binder Grösswang
  4. Klagen gegen Strafzettel-Pauschale von Hertz und Sixt