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Recht

EU wälzt Pläne für Ausschluss von Griechenland: Exit-Klauseln passen aber nicht

©ejn
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Brüssel/Wien. Die griechische Entscheidung, zum neuen Hilfs- und Sparprogramm eine Volksabstimmung abzuhalten, lässt die EU über einen Ausschluss oder Ausstieg Griechenlands nachdenken: Für den Fall einer Absage.

In den Verträgen zur Schaffung der Eurozone ist ein solcher Schritt jedoch gar nicht vorgesehen, und in den EU-Verträgen gibt es eine Exitklausel nur gegen autoritäre Regimes, berichtet „Die Presse“. Unterdessen schreiben österreichische Unternehmen ihre Griechenland-Anleihen radikal ab.

Die EU-Verträge sehen zwar eine Ausschlussmöglichkeit von Mitgliedssstaaten vor, aber nur im Fall grober Verstöße gegen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit oder demokratische Prinzipien der Union – ein auf neu entstandene autoritäre Staaten gemünzter Passus, der wegen eines Votums kaum herangezogen werden kann, wie es heißt. Daher, so ein Experte, würde im Fall des Falles rechtliches Neuland betreten.

Unterdessen ergreifen manche Unternehmen mit griechischen Staatsanleihen in den Büchern drastische Abschreibungsschritte. So hat der österreichische Versicherungskonzern Uniqa angekündigt, wegen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der weiteren Vorgangsweise seine Griechen-Anleihen nicht auf die im „Haircut“ der EU eigentlich vorgesehene Höhe von 50 Prozent, sondern auf ihren Marktwert von nur noch rund 35 Prozent abzuschreiben.

Link: Die Presse-Bericht

Link: Europäische Kommission

 

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