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Recht

Bawag PSK will von der Stadt Linz im Swap-Streit genau 417.737.018,29 Euro: Klage fix, Vergleich umworben

Linz/Wien. Kaum hat die Stadt Linz gegen die Bawag P.S.K. im Fall eines umstrittenen Franken-Swap-Geschäfts Klage eingebracht, antwortet die Bank mit gleicher Münze: „Aufgrund der durch die Stadt Linz eingereichten Klage“ sehe man die eigenen Bemühungen um eine konstruktive Lösung gescheitert. Die Gegenklage der Bank ist deutlich höher als die der Stadt.

Die BAWAG P.S.K. teilt mit, ihrerseits eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Linz zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus demselben Geschäft (SWAP II) in der Höhe von knapp 418 Mio. Euro einbringen zu wollen. Das Swap-Geschäft selbst hat ein Volumen von 350 Mio. Euro. Die Stadt Linz hat rund 25 Mio. Euro an bisherigen Zahlungen eingeklagt; sie will das gesamte Geschäft für unwirksam erklären lassen.

Der Anspruch auf Schadenersatz seitens der BAWAG P.S.K. ergebe sich aus der durch den Vertragsbruch (Verletzung der Zahlungspflicht) der Stadt Linz erzwungenen, vorzeitigen Auflösung des Geschäftes, so die Bank in einer Aussendung.

Der Betrag setze sich sowohl aus Kosten, die die BAWAG P.S.K. an Dritte zu bezahlen hatte, als auch aus laufenden Forderungen gegenüber der Stadt aus diesem Geschäft zusammen. Man habe seit 2007 versucht, eine gütliche Lösung herbeizuführen, beteuert die Bank.

Stadt gegen Bank

Die Stadt Linz wiederum fühlt sich getäuscht und führt ins Treffen, dass es für das riesige Swap-Geschäft keinen gültigen Gemeinderatsbeschluss gebe und es gar nicht rechtsgültig zustande gekommen sei. Was wiederum von der Bank mit dem Argument gekontert wird, es gebe einen Rahmenbeschluss seitens der Stadt – und sie habe immerhin jahrelang gezahlt. Bawag P.S.K.-Chef Byron Haynes ließ vor Journalisten allerdings die Bereitschaft zu einem Vergleich erkennen, immerhin dauere ein solcher Rechtsstreit zumindest vier Jahre.

Die Anwälte der Stadt

Die Stadt und ihre Anwälte zeigen sich jedoch selbstbewusst, was auch die folgende Nachbesserungsaufforderung des Handelsgerichts Wien nicht geändert hat: Unterschrieben hat die Klage für die Stadt der Bürgermeister, das Gericht wollte aber auch einen urkundlichen Nachweis des Gemeinderatsbeschlusses, der die Berechtigung zur Klage bilde.

Das sei zwar unüblich, aber das gute Recht des Gerichts – und auch ein gutes Zeichen, so die Rechtsvertreter der Stadt in einer gemeinsamen Aussendung: „Der Auftrag zeigt, wie ernst das angerufene Gericht Fragen des Stellvertretungsrechts nimmt. Diese Fragen stehen im Zentrum der Auseinandersetzung mit der Bawag. Daher legt das Gericht von Anfang an größten Wert auf den urkundlichen Nachweis der erforderlichen Ermächtigung, auch wenn diese sogar öffentlich bekannt ist“, sagt Univ.-Prof. Meinhard Lukas.

Vertreten wird die Stadt von Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, Laurer & Arlamovsky Rechtsanwalts-Partnerschaft GmbH und Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH.

Link: Stadt Linz (Aussendung zur seinerzeitigen Klage)

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